Ärzteschaft

Viele Weiterbildungs­befugnisse laufen im Juni in Nordrhein aus

  • Mittwoch, 1. Februar 2023

Düsseldorf – Ende Juni laufen in Nordrhein beim Übergang auf die neue Weiterbildungsordnung die Über­gangs­­bestimmungen für die Schwerpunkte und Zusatzweiterbildungen aus. Ab Juli 2023 können diese nur noch nach den Regelungen der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung erworben werden.

„Alle Weiterbildungsbefugnisse nach früheren Weiterbildungsordnungen für Schwerpunkte und Zusatzweiter­bildungen verlieren damit automatisch ihre Wirksamkeit, auch wenn die Befristung der Weiterbildungs­be­fugnis ein späteres Datum enthält“, schreibt die Ärztekammer Nordrhein (AEKNO).

Alle davon betroffenen weiterbildenden Ärztinnen und Ärzte sollten daher rasch eine neue Befugnis auf der Basis der jetzt gültigen Weiterbildungsordnung beantragen. Spätestens sollte der Antrag dazu bis Ende März bei der Kammer sein.

Im ersten Schritt genügt eine Mail mit der Adresse wbbefug@aekno.de. „Geben Sie in der E-Mail an, für wel­che Bezeichnung Sie eine Befugnis erwerben möchten, und Sie erhalten von uns die entsprechenden Antrags­un­ter­lagen sowie eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen und eine Rechnung über die zu zahlende Ge­bühr“, informiert die Kammer.

Sie bittet darum, die Unterlagen möglichst früh vollständig einzureichen, da von dem Auslaufen der Über­gangs­fristen viele hundert Weiterbildungsbefugnisse aktualisiert werden müss­ten.

hil

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