Viele Weiterbildungsbefugnisse laufen im Juni in Nordrhein aus
Düsseldorf – Ende Juni laufen in Nordrhein beim Übergang auf die neue Weiterbildungsordnung die Übergangsbestimmungen für die Schwerpunkte und Zusatzweiterbildungen aus. Ab Juli 2023 können diese nur noch nach den Regelungen der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung erworben werden.
„Alle Weiterbildungsbefugnisse nach früheren Weiterbildungsordnungen für Schwerpunkte und Zusatzweiterbildungen verlieren damit automatisch ihre Wirksamkeit, auch wenn die Befristung der Weiterbildungsbefugnis ein späteres Datum enthält“, schreibt die Ärztekammer Nordrhein (AEKNO).
Alle davon betroffenen weiterbildenden Ärztinnen und Ärzte sollten daher rasch eine neue Befugnis auf der Basis der jetzt gültigen Weiterbildungsordnung beantragen. Spätestens sollte der Antrag dazu bis Ende März bei der Kammer sein.
Im ersten Schritt genügt eine Mail mit der Adresse wbbefug@aekno.de. „Geben Sie in der E-Mail an, für welche Bezeichnung Sie eine Befugnis erwerben möchten, und Sie erhalten von uns die entsprechenden Antragsunterlagen sowie eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen und eine Rechnung über die zu zahlende Gebühr“, informiert die Kammer.
Sie bittet darum, die Unterlagen möglichst früh vollständig einzureichen, da von dem Auslaufen der Übergangsfristen viele hundert Weiterbildungsbefugnisse aktualisiert werden müssten.
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