Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung weiter ungesichert
Berlin – Der 41. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) hat den Gesetzgeber mit einer Resolution aufgerufen, die psychotherapeutische Weiterbildung durch gesetzliche Rahmenvorgaben für eine finanzielle Förderung zu sichern. Das Parlament der Psychotherapeuten tagte am 18. und 19. November in Berlin.
Die Weiterbildung ist Teil der Reform der Psychotherapeutenausbildung, die mit dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz 2019 gesetzlich beschlossen worden war.
Nach dem Studium der Psychotherapie und Approbationsprüfung können Absolventen eine fünfjährige Weiterbildung beginnen, um sich zu Fachtherapeuten für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen zu qualifizieren. Die Weiterbildung ist, wie bei Ärztinnen und Ärzten, Voraussetzung für die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung.
Die ersten 33 Absolventen des neuen Studiums haben die Approbation als Psychotherapeut in diesem Herbst erhalten; 2023 werden bundesweit rund 1.000 Absolventen folgen.
„Ihre Zahl wird bis 2025 jährlich auf mindestens 2.500 ansteigen“, berichtete Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) beim 41. DPT. Damit diese jungen Menschen eine Weiterbildung absolvieren können, müsse eine ausreichende Finanzierung sichergestellt sein.
„Psychotherapeuten haben als Angehörige eines akademischen Heilberufs während der Weiterbildung Anspruch auf ein angemessenes Gehalt, das ihrer Qualifikation gerecht wird“, betonte der BPtK-Präsident.
Angemessen sei ein Gehalt analog dem Tarifgehalt im Krankenhaus. Im Rahmen der sozialversicherungspflichtigen hauptberuflichen Beschäftigung seien auch die notwendigen Weiterbildungsleistungen Theorie, Supervision und Selbsterfahrung bereitzustellen und zu finanzieren.
„Sowohl für die ambulante, die stationäre und die institutionelle Weiterbildung muss es möglich sein, Weiterbildungsstellen für die künftigen Psychotherapeuten bereitzustellen“, forderte Munz. Für Weiterbildungsambulanzen und -praxen sei dazu ein Zuschuss auf die Versorgungsleistungen notwendig, damit diese eine angemessene Vergütung zahlen können, die Tarifgehältern entspricht. Auch stationäre Weiterbildungsstellen müssten finanziell gefördert werden.
„Wir haben gute durchdachte Lösungsvorschläge erarbeitet, um auf die Politik zuzugehen und brauchen jetzt eine konzertierte Aktion“, betonte Munz. In Praxen und Medizinischen Versorgungszentren sei an einen Gehaltszuschuss für Psychotherapeuten in Weiterbildung gedacht über eine Erweiterung des Paragrafen 75a Sozialgesetzbuch V. In Weiterbildungsambulanzen müsse über die Höhe der vergüteten Leistung verhandelt werden.
Für die Finanzierung zusätzlicher Stellen im stationären Bereich fordere die BPtK zusammen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft eine Änderung der Bundespflegesatzverordnung über eine Bundesratsstellungnahme im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz.
In den verschiedenen institutionellen Bereichen, also für die psychotherapeutische Weiterbildung in Erziehungs- und Suchtberatungsstellen oder in der Kinder- und Jugendhilfe müssten noch die spezifischen Finanzierungsgrundlagen geklärt werden. „Hier ist noch viel Überzeugungsarbeit notwendig“, sagte Munz.
Die Musterweiterbildungsordnung (MWBO) der Bundespsychotherapeutenkammer wurde beim 40. Deutschen Psychotherapeutentag in Stuttgart im Mai verabschiedet.
In den Ländern ist die Weiterbildungsordnung (WBO) zuerst im Oktober in Niedersachsen in Kraft getreten. Verabschiedet wurde sie bereits in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die anderen Landespsychotherapeutenkammern sollen bis Anfang 2023 folgen.
Aktuell arbeitet die Bundespsychotherapeutenkammer an Musterrichtlinien zu den Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsbefugten sowie an einer Musterrichtlinie zum Logbuch. Diese wurden dem 41. Deutschen Psychotherapeutentag zur Kenntnis gegeben.
Außerdem werden Muster-Verwaltungsvorschriften entwickelt, die die Regelungen der MWBO präzisieren und operationalisieren und den Landeskammern Hilfestellung bei der Umsetzung der Weiterbildung bieten.
Der 41. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) hat eine ganze Reihe von weiteren Resolutionen verfasst, unter anderem zur Bedarfsplanung der den hohen Energiekosten.
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