Politik

Volkshochschulen müssen Präventionsangebote prüfen lassen

  • Donnerstag, 6. April 2017
Präventionskurs: Sport und Bewegung an Volkshochschulen
/gewitterkind, stock.adobe.com

Berlin – Der gesetzlich geforderte Qualitätscheck für Präventionskurse gilt auch für An­gebote der Volkshochschulen (VHS). „Leider ist die Beteiligung der VHS an dem ein­heit­li­chen Prüfverfahren für Präventionskurse nach wie vor sehr zurückhaltend“, erklärte Ulri­ke Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). Da die Kran­ken­kassen ihren Versicherten aber nur qualitätsgeprüfte Präventionskurse bezu­schuss­en dürften, sollten sich die VHS jetzt dem Prüfverfahren unterziehen, um die Qualität der Kurse nachzuweisen, forderte Elsner.

Die Prüfungen der Kurse hat die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ übernommen. Diese Ge­meinschaftseinrichtung fast aller gesetzlichen Krankenkassen kontrolliert, ob die Kur­se die im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes festgelegten Qualitätsanfor­de­­rungen erfüllen. Geprüft werden unter anderem die Qualifikation des Kursleiters, Auf­bau und Inhalt des Kurses sowie Teilnehmerunterlagen mit praktischen Anleitungen für zu Hause.

„Ausreichend Zeit, sich auf das einheitliche Prüfverfahren der Zentralen Prüfstelle Prä­ven­tion und die damit verbundenen Anforderungen einzustellen, hatten die VHS: Seit über zwei Jahren wurden hierzu intensive Gespräche und Abstimmungen geführt“, er­läu­terte Elsner. Die Entscheidung, die Kurse der Prüfung zu unterziehen und damit den Teil­nehmern einen Zuschuss durch die Krankenkassen zu ermöglichen, liegt jetzt bei jeder einzelnen VHS. „Wir freuen uns, wenn die gute Zusammenarbeit auf regionaler Ebene fort­gesetzt wird und viele VHS von diesem Angebot Gebrauch machen. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Prävention auf regionaler Ebene“, sagte die vdek-Vorsitzen­de.

hil

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