Volkshochschulen müssen Präventionsangebote prüfen lassen

Berlin – Der gesetzlich geforderte Qualitätscheck für Präventionskurse gilt auch für Angebote der Volkshochschulen (VHS). „Leider ist die Beteiligung der VHS an dem einheitlichen Prüfverfahren für Präventionskurse nach wie vor sehr zurückhaltend“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). Da die Krankenkassen ihren Versicherten aber nur qualitätsgeprüfte Präventionskurse bezuschussen dürften, sollten sich die VHS jetzt dem Prüfverfahren unterziehen, um die Qualität der Kurse nachzuweisen, forderte Elsner.
Die Prüfungen der Kurse hat die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ übernommen. Diese Gemeinschaftseinrichtung fast aller gesetzlichen Krankenkassen kontrolliert, ob die Kurse die im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllen. Geprüft werden unter anderem die Qualifikation des Kursleiters, Aufbau und Inhalt des Kurses sowie Teilnehmerunterlagen mit praktischen Anleitungen für zu Hause.
„Ausreichend Zeit, sich auf das einheitliche Prüfverfahren der Zentralen Prüfstelle Prävention und die damit verbundenen Anforderungen einzustellen, hatten die VHS: Seit über zwei Jahren wurden hierzu intensive Gespräche und Abstimmungen geführt“, erläuterte Elsner. Die Entscheidung, die Kurse der Prüfung zu unterziehen und damit den Teilnehmern einen Zuschuss durch die Krankenkassen zu ermöglichen, liegt jetzt bei jeder einzelnen VHS. „Wir freuen uns, wenn die gute Zusammenarbeit auf regionaler Ebene fortgesetzt wird und viele VHS von diesem Angebot Gebrauch machen. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Prävention auf regionaler Ebene“, sagte die vdek-Vorsitzende.
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