Vor Debatte zur Organspende: Antrag für Entscheidungsregelung eingebracht

Berlin – Über eine Reform der Organspende wollen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in der nächsten Woche, konkret am 24. September, in erster Lesung beraten. Über die Parteigrenzen hinweg wird es dabei vor allem um die Frage gehen, ob weiterhin eine Entscheidungsregelung oder eine Widerspruchsregelung gesetzliche Grundlage der Organspende in Deutschland sein soll.
Nachdem die Befürworter eines Paradigmenwechsels bei der Organspende bereits im August ihren Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht und damit ein Gesetzgebungsverfahren ausgelöst hatten, brachten gestern nun auch die Gegner einer Widerspruchsregelung ihren Gruppenantrag auf den parlamentarischen Weg.
Die interfraktionelle Gruppe rund um Michael Brand (CDU), Lars Castellucci (SPD), Ates Gürpinar (Linke), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) und Stephan Pilsinger (CSU) hält die vorgeschlagene Widerspruchsregelung für einen Eingriff in die Grundrechte. Sie will ausdrücklich „die Freiwilligkeit bei der Organspende“ beibehalten. Zudem lasse die internationale Studienlage keinen eindeutigen Schluss zu, dass eine Widerspruchsregelung allein zu höheren Organspenderaten führe, argumentiert sie.
„Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden“, betonen die Verfechter einer Entscheidungsregelung in ihrem Antrag. Das Recht auf Selbstbestimmung umfasse auch das Recht, sich nicht zu entscheiden, ohne persönliche Nachteile und Konsequenzen fürchten zu müssen. Sie wollen deshalb, dass jeder Bundesbürger zeitnah nach dem 18. Geburtstag aufgefordert wird, sich zur Organspendebereitschaft zu äußern und dies zu dokumentieren.
Der Spenderwille müsse barrierefrei und niedrigschwellig im Organspenderegister festhaltbar sein, mit der Möglichkeit, sich auch analog in Ausweisstellen einzutragen. Darüber hinaus soll es eine weitere, ausreichend finanzierte Aufklärungskampagne geben.
Die Abgeordneten betonen, dass 85 Prozent der Bevölkerung der Organspende positiv gegenüberstünden. Es bestehe also kein Problem in der Bereitschaft der Bevölkerung, sondern bei der praktischen Umsetzung. Auch die Kirchen wollen das Beibehalten der Freiwilligkeit bei der Organspende schützen.
Eine Orientierungsdebatte, bei der alle Gruppen ihre Argumente darlegen konnte, fand bereits kurz vor der Sommerpause im Bundestag statt. Seitdem haben rund 250 Abgeordnete der demokratischen Fraktionen den Entwurf der Gruppe, die einen Paradigmenwechsel bei der Organspende erreichen will, mitunterzeichnet. Zu ihren Initiatoren gehören Sabine Dittmar (SPD), Gitta Connemann (CDU), Armin Grau (Grüne), Peter Aumer (CSU) und Julia-Christina Stange (Linke).
In der medizinischen Fachwelt gibt es viele Unterstützende einer Widerspruchsregelung. Zu ihnen gehören viele medizinische Fachgesellschaften, der Deutsche Ärztetag sowie die Bundesärztekammer.
Neu ist der Anlauf für einen Paradigmenwechsel bei der Organspende in Deutschland und die Einführung einer Widerspruchsregelung nicht. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte eine interfraktionelle Gruppe einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung in den Bundestag eingebracht. Dieser kam jedoch aufgrund des vorzeitigen Endes der Ampelkoalition nicht mehr zur Abstimmung.
Ob die Widerspruchsregelung diesmal eine Mehrheit bei den 630 Abgeordneten im Bundestag finden kann, ist offen. 2020 hatte das Parlament sie abgelehnt. Allerdings hat sich die Ausgangslage inzwischen etwas verändert. Der Bundesrat sprach sich im vergangenen Jahr auf Initiative von acht Bundesländern für einen Systemwechsel aus.
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