Vorabfassung des Operationen- und Prozedurenschlüssels erschienen

Bonn – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat eine vorläufige Fassung des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) 2021 veröffentlicht. Der OPS ist die amtliche Klassifikation zum Verschlüsseln von Operationen, Prozeduren und allgemein medizinischen Maßnahmen.
Eine wichtige Änderung ab Version 2021 sind die Aufteilung von Mindestmerkmalen in krankenhausbezogene Strukturmerkmale und patientenbezogene Mindestmerkmale.
Hintergrund ist, dass Krankenhäuser künftig die Einhaltung von Strukturmerkmalen nach dem OPS regelmäßig durch den Medizinischen Dienst begutachten lassen müssen, bevor sie entsprechende Leistungen vereinbaren und abrechnen dürfen.
Weitere wichtige Änderungen betreffen die Pflege – so sind zum Beispiel Codes für die hochaufwendige Pflege ersatzlos entfallen. Hintergrund ist, dass die Personalkosten für die Pflege am Bett aus dem Fallpauschalensystem ausgegliedert wurden.
Das BfArM weist daraufhin, dass es in der endgültigen amtlichen Fassung des OPS 2021 noch Änderungen gegenüber der jetzt erschienenen Vorabfassung geben kann. Diese endgültige Version soll Ende Oktober erscheinen.
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