Vorbereitung der Kartentests kommen voran
Köln – Die Vorbereitungen für die Online-Tests der elektronischen Gesundheitskarte laufen auf Hochtouren. Getestet wird in zwei Regionen: Südost (Bundesländer Bayern und Sachsen, Auftragnehmer: Deutsche Telekom) und Nordwest (Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, Auftragnehmer: Booz & Company GmbH, CompuGroup Medical AG und KoCo Connector AG). Insgesamt sollen 1.000 Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten sowie zehn Krankenhäuser, darunter eine Uniklinik je Region, an den Feldtests teilnehmen. Erprobt werden zunächst das Versichertenstammdatenmanagement sowie die qualifizierte elektronische Signatur für den sicheren Austausch von Dokumenten.

5 Fragen an… Dr. rer. soc. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe und Sprecher der Test-KVen, zum Stand der Erprobung
DÄ: Wie ist der Stand bei der Rekrutierung von Ärzten, die an den Feldtests der ersten Online-Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte in der Testregion teilnehmen?
Kriedel: Nach unseren Informationen sind in der Testregion Nordwest bislang 430 von geplant 500 Testteilnehmern rekrutiert, wobei diese Zahl Ärzte und Zahnärzte betrifft. Der exakte Stand ist uns jedoch nicht bekannt, da die Akquise der Testnehmer in der Testregion Nordwest ausschließlich durch das zuständige Industrieunternehmen erfolgt. Im Rahmen der Benehmensherstellung teilt uns das Unternehmen anschließend mit, mit welchen Ärzten in Westfalen-Lippe Verträge abgeschlossen wurden.
Wir versuchen allerdings, uns im Vorfeld mit dem Industriekonsortium intensiv abzustimmen, da es vor allem für den geplanten Test der medizinischen Anwendungen - wie dem Arztbrief – eine entscheidende Rolle spielt, in welchem Ort die Teilnehmer wohnen. Nur Ärzte, die gemeinsam Patienten behandeln, können sinnvoll Arztbriefe austauschen. Für den reinen Test des Stammdatenabgleichs auf der eGK (VSDM) spielt der Wohnort des Testteilnehmers keine Rolle.
DÄ: Wie bereiten Sie die Testärzte konkret auf das Projekt in Ihrer Testregion vor? Welche Schwerpunkte setzen sie dabei?
Kriedel: Für die Vorbereitung und Durchführung der Erprobungsphase in unserer Testregion ist das Firmenkonsortium, bestehend aus den Firmen strategy&, CompuGroup Medical AG und KoCo Connector AG, verantwortlich. Insofern sind wir nicht in die genaue Vorbereitung der ärztlichen Testteilnehmer einbezogen. Aber natürlich sind wir Ansprechpartner für unsere Mitglieder, die am Test teilnehmen, und wir unterstützen sie im Rahmen unserer Möglichkeiten.
Wichtig für uns als KVWL ist, dass der Modellversuch auch erhebt, inwieweit sich aus dem Einsatz der eGK Auswirkungen auf den Praxisablauf ergeben. Hier müssen unbedingt zusätzliche Kosten bzw. Aufwände für die Ärzte festgestellt werden. An diesem Punkt sind wir allerdings mit der bisherigen Evaluationsplanung der gematik unzufrieden, denn sie geht davon aus, dass keine Prozesse in der Arztpraxis durch den Online-Rollout der eGK berührt werden. Um dies wirklich zu klären, wollen wir deshalb in Zusammenarbeit mit anderen Test-KVen eine eigene Validierung durchführen.
DÄ: Wie ist die Zusammenarbeit mit den involvierten Softwarehäusern?
Kriedel: Unser Gesprächspartner ist nicht das einzelne am Test beteiligte Softwarehaus, sondern die CompuGroup Medical AG. Die Zusammenarbeit im Rahmen der Benehmensherstellung und des Informationsflusses können wir insgesamt als gut bezeichnen.
DÄ: Woran liegt es, dass sich der ursprünglich für das 4. Quartal 2014 vorgesehene Beginn der Erprobung noch einmal auf das zweite Quartal 2015 verschiebt?
Kriedel: Im Bereich der dezentralen Komponenten (Karten, Kartenterminals, Konnektor) wurden in Abstimmung mit den Gesellschaftern der gematik funktionale Erweiterungen und Verbesserungen in das laufende Verfahren eingebracht. Hierdurch verzögert sich der avisierte Start der Erprobung der ersten Anwendung. Die gematik spricht nun von einem voraussichtlichen Beginn der Erprobung im 2. Quartal 2015.
DÄ: Was versprechen Sie sich von dem geplanten E-Health-Gesetz der Bundesregierung und speziell dem vorgesehenen E-Health-Rat?
Kriedel: Nach meiner Auffassung sollte der Gesetzgeber nur das regeln, was die gemeinsame Selbstverwaltung nicht regeln kann, weil ihr dazu die gesetzlichen Grundlagen fehlen. Dies betrifft vor allem klare Regelungen zur Interoperabilität. Wir fordern, dass den Softwareherstellern verbindlich gemeinsame Schnittstellen vorgegeben werden, die in die PVS-Systeme eingebaut werden müssen. Denn andernfalls könnten Ärzte an Verträgen oder Anwendungen nicht teilnehmen, weil die Hersteller ihrer Praxisverwaltungssysteme diese Daten und Schnittstellen nicht bereitstellen würden.
Darüber hinaus erwarte ich vom eHealth-Gesetz, dass es ebenso eine verbindliche Regelung zum Fortbestand von sogenannten Bestandsnetzen in den Versorgungsbereichen nach dem Aufbau der Telematikinfrastruktur gibt. Für die Ärzteschaft bedeutet dies, dass die KV-Anwendungen des sicheren Netzes der KVen in ärztlicher Hand bleiben und mit einer zertifizierten sicheren Verbindung in die allgemeine Telematikinfrastruktur angebunden wären.
Das Fortbestehen eines solchen sektoralen Netzes der Vertragsärzte ist unbedingt notwendig. Ansonsten wäre eine schnelle und sachgerechte Umsetzung von weiteren Anwendungen zur Verbesserung der Versorgung im gesamten ambulanten Bereich nicht gewährleistet.
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