Vorstand der KV Niedersachsen gewählt, keine Parität an der Spitze

Hannover – Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat bei ihrer gestrigen konstituierenden Sitzung Mark Barjenbruch im Amt des Vorsitzenden des Vorstandes bestätigt.
Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes wählte das Gremium Thorsten Schmidt, den bisherigen KVN-Hauptgeschäftsführer. Er folgt in diesem Amt auf Jörg Berling, der nicht mehr kandidiert hatte. Die Wahlperiode beginnt am 1. Januar 2023.
Barjenbruch, er steht der KVN bereits seit 2011 vor, vertritt damit weiterhin als Vorstandsvorsitzender den fachärztlichen Versorgungsbereich. Er erhielt die Zustimmung aller 48 anwesenden Mitglieder der Vertreterversammlung. Verwaltungsfachmann Schmidt war bislang Hauptgeschäftsführer der KVN und wurde mit 44 von 48 abgegebenen Stimmen zum Vertreter des hausärztlichen Versorgungsbereiches als Stellvertreter in den Vorstand gewählt.
Zu den Vorsitzenden der Vertreterversammlung (VV) waren zuvor mit Eckart Lummert aus Uetze ein Hausarzt und mit Ludwig Grau aus Oldenburg ein Internist gewählt worden. Lummert war bisher stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung. Lummert erhielt 45 Stimmen, Grau 42 Stimmen.
In den Hauptausschuss wurden neben den beiden Vorsitzenden der Vertreterversammlung für die hausärztliche Versorgungsebene Matthias Berndt aus Hannover und Uwe Lankenfeld aus Osnabrück gewählt. Die fachärztliche Versorgungsebene vertreten dort in Zukunft Christian Schütte aus Braunschweig und Stefan Drumm aus Adendorf. Psychotherapeutisches Mitglied im Hauptausschuss ist Enno Maaß aus Wittmund.
Allerdings fällt die Wahl in der KV Niedersachsen eigentlich unter die Regelungen zu Parität in den Vorstandsämtern von Kassenärztlichen Vereinigungen, die im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz beschlossen wurden. Laut der Gesetzesbegründung stehen die Wahlen in KVen, die vor dem 3. Dezember 2022 stattgefunden und keinen paritätischen Vorstand haben, wie beispielswiese die KV Hessen und die KV Saarland, unter Bestandsschutz. Wahlen nach dem 3. Dezember 2022 müssen das Kriterium erfüllen. Juristisch tritt das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz allerdings erst zum 1. Januar 2023 in Kraft.
In der KV Niedersachsen, in der offenbar bisher keine Frau für das Vorstandsamt gefunden wurde, soll es nun eine Satzungsänderung geben, die möglicherweise bereits am 14. Januar beschlossen werden soll: Demnach soll der Vorstand um einen Posten erweitert werden, um die Kriterien aus dem Gesetz zu erfüllen. Ob dies der neu eingesetzte Satzungsausschuss der KV so vorschlagen wird, ist noch nicht klar, betonte ein Sprecher der KV auf Nachfrage. Somit könnte eine Frau – entweder eine Ärztin oder eine Verwaltungsfachfrau – entweder in einer Sonder-VV oder Anfang März in einer regulären VV-Sitzung gewählt werden.
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