Vorstoß im Bundesrat für Abschaffung des Paragrafen 219a gescheitert

Berlin – Der Bundesrat hat heute einen Vorstoß zur Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a abgelehnt, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Die Länderkammer lehnte einen Gesetzentwurf ab, den mehrere von SPD und Linkspartei geführte Landesregierungen eingebracht hatten.
Unter das Verbot fallen auch sachliche Informationen von Ärztinnen und Ärzten über Angebote zu Schwangerschaftsabbrüchen. „Schwangere sollten durch Informationen in die Lage versetzt werden, selbstständig zu entscheiden, wie und bei welcher Ärztin oder bei welchem Arzt sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen“, begründeten die Initiatoren Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen ihren Vorstoß zur Abschaffung des Verbots.
Auch bei einer Mehrheit im Bundesrat wäre die praktische Auswirkung vorerst wohl gering gewesen, da es für die Abschaffung des Paragrafen 219a im scheidenden Bundestag keine Mehrheit gibt. Ob sich dies ändert, hängt vom Ergebnis der Bundestagswahl ab.
Die Bremer Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) hatte im Vorfeld betont: „Der Paragraf 219a StGB hat im Strafgesetzbuch längst nichts mehr zu suchen.“ Ärztinnen und Ärzte müssten über die Methoden, die sie bei einem Abbruch anwenden, aufklären und Frauen müssten sich darüber online informieren können. Da ungewollt Schwangere immer unter zeitlichem Druck stünden, seien solche Informationen auf den Webseiten von Ärztinnen und Ärzten wichtig.
Dieses Recht werde ihnen mit dem Paragrafen 219a nach wie vor verwehrt – deshalb sei die Streichung überfällig. „Frauen können ihr Recht auf reproduktive Selbstbestimmung nicht im vollen Umfang wahrnehmen“, so die Linken-Politikerin.
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