Warnhinweise für Homöopathie-Präparate gefordert

Osnabrück – Der Bremer Gesundheitsexperte Gerd Glaeske hat eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für homöopathische Präparate gefordert. Es müsse deutlich gemacht werden, „dass eindeutige Hinweise auf Wirksamkeit und Nutzen fehlen“, sagte der Wissenschaftler von der Universität Bremen der Neuen Osnabrücker Zeitung anlässlich des Homöopathie-Weltkongresses in Leipzig. Solche Warnhinweise dienten dem Schutz von Patienten, „die Homöopathie noch immer als Alternative zur Schulmedizin anwenden".
„Auch in der Schulmedizin ist nicht alles durch gute Studien belegt, was behauptet wird“, sagte Glaeske. Für die Homöopathie gebe es aber gar keine Ergebnisse aus methodisch akzeptablen Untersuchungen, die als Alternative zur Evidenz in der Schulmedizin zitiert werden könnten.
Bisher tragen zahlreiche Kassen in vielen Fällen die Kosten für homöopathische Behandlungen. Kritiker lehnen dies vor allem wegen der nicht belegten Wirksamkeit ab.
Zuletzt forderte die Kassenärztliche Bundesvereinigung, dass die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich keine homöopathischen Leistungen finanzieren dürften, solange der Nutzen nicht nachgewiesen sei. Ähnliches hatten in der Vergangenheit auch Politiker wie der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach gefordert.
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