Warnung vor Mittelkürzungen für Versorgung traumatisierter Geflüchteter

Berlin – Vor einer „drastischen Kürzungen bei der finanziellen Versorgung traumatisierter Geflüchteter in Deutschland“, warnt der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP).
„Inmitten einer der schwersten humanitären und menschenrechtsverletzenden Krisen unserer Zeit hat die Bundesregierung angekündigt, dass die Bundesmittel für die Unterstützung von Geflüchteten 2024 um 60 Prozent gekürzt werden sollen“, hieß es aus dem Verband.
Dabei würden bereits im Augenblick nur knapp über vier Prozent der behandlungsbedürftigen Menschen in Psychosozialen Zentren versorgt – sie warteten oft länger als sieben Monate auf einen Therapieplatz, hieß es aus dem BDP.
Der Verband bezieht sich mit seiner Kritik auf den Entwurf für das Haushaltsgesetz 2024 und dort auf den Punkt „Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände und andere zentrale Organisationen für die Beratung und Betreuung von Flüchtlingen und Auswanderern“. Danach sollen künftig für die Versorgung noch rund sieben Millionen Euro Bundesmittelförderung zur Verfügung stehen.
Der BDP warnt vor „verheerenden Folgen“: „Damit würden viele schwer traumatisierte Geflüchtete den einzigen Zugang zur überlebenswichtigen psychosozialen Hilfe und Unterstützung verlieren“, so die Kritik. Wenn sich unversorgte Traumata verstetigten, habe dies nicht nur Folgen für die Gesundheit und auf die Integrationschancen der Betroffenen selbst, sondern auch für die Gesellschaft, in der sie lebten, hieß es.
Der BDP fordert statt Leistungskürzungen im Gegenteil unter anderem den Zugang zur gesetzlichen Gesundheitsversorgung für Geflüchtete unabhängig von ihrem Asylstatus, flächendeckende Sprachmittlung sowie eine systematische Früherkennung von vulnerablen Geflüchteten.
„Es ist Aufgabe des Staates, Menschen, die vor Krieg und anderen Bedrohungen flüchten, nicht nur Asyl, sondern auch eine psychologische Versorgung zu gewährleisten, die es ihnen ermöglicht, eine Perspektive für die Zukunft zu entwickeln“, betonte der BDP.
Der Verband erinnert in diesem Zusammenhang an den Koalitionsvertrag, in dem eine Verstetigung der psychosozialen Versorgung psychisch belasteter Geflüchteter festgeschrieben sei, ebenso wie ein gesetzlicher Anspruch auf Sprachmittlung im Kontext von Behandlungen.
„Bundeseinheitliche Konzepte zur Verbesserung der bedarfsgerechten Versorgung traumatisierter und schutzbedürftiger Geflüchteter existieren – doch es fehlt bisher an der Umsetzung“, kritisiert der Verband.
Das Bundeskabinett soll den Haushaltsplan 2024 in den nächsten Tagen beschließen. Die endgültige Entscheidung obliegt aber dem Parlament. Anfang September berät der Bundestag den Bundeshaushalt 2024 in erster Lesung.
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