Ärzteschaft

Weiter Kritik an neuer Regelung für die Patienten­weiterleitung aus Notfallambulanzen

  • Mittwoch, 14. Juni 2023
/picture alliance, Marcus Brandt
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Düsseldorf – Die neue Regelung zur Zusammenarbeit zwischen ambulantem und stationärem Sektor in der Notfallversorgung sorgt weiter für Kritik.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundestages von Ende Mai. Danach sollen Vertragsarztpraxen und Medizinische Versorgungszentren künftig keine direkte Überweisungsstelle mehr für Patienten sein, die in die Notaufnahme eines Krankenhauses gegangen sind – und dort nicht als Notfall eingestuft wurden. Vielmehr sollen die Notaufnahmen Patientinnen und Patienten künftig in ambulante Notdienst- beziehungsweise Portalpraxen weiterleiten, wenn es sich um keine medizinisch begründeten dringlichen Notfälle handelt.

„Eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch den Notdienst baut Parallelstrukturen zur vertragsärztlichen Regelversorgung in den Praxen auf, die es dringend zu vermeiden gilt. Sie sind ineffektiv und wir verfügen realistisch gesehen nicht über die Ressourcen dafür“, sagte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein, Frank Bergmann.

Wichtig seien vielmehr Strukturen, die die Patientinnen und Patienten an die richtigen Stellen lotsten. „Optimierungsbedarf sehen wir hier vor allem im Ausbau von Ersteinschätzungsverfahren und digitalen Angeboten wie etwa der Videosprechstunde“, so Bergmann.

Dies unterstützt Alexander Lechleuthner vom Verband der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst. „Auch Integrierte Leitstellen (ILS) können eine wichtige Lotsenfunktion im Rahmen der Notfallversorgung übernehmen, indem sie den lokalen Rettungsdienst entlasten und Steuerungsfunktionen übernehmen“, ergänzte er. Das habe ein Modellprojekt zur besseren Patientensteuerung im Notfalldienst der KV Nordrhein und der ILS der Kölner Berufsfeuerwehr gezeigt.

„Funktionalität und rasche Erreichbarkeit funktionieren aber nur mit ausreichendem Personal und mit digitaler Technik, was mit hohen Kosten verbunden ist. Aufbau und Betrieb von Leitstellen mit integrierenden Funktionen bedürfen deshalb einer gesicherten Finanzierung, die möglichst gesetzlich gewährleistet ist“, so Lechleuthner.

hil

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