Weiter Streit um Krankenhausabrechnungen

Berlin – Der Streit um Abrechnungen von Krankenhäusern mit Krankenkassen rund um die Prüfung der Krankenhausabrechnungen geht weiter. „Gesetzliche Krankenkassen haben den Auftrag, Krankenhausabrechnungen zu prüfen. Wie notwendig das ist, zeigen aktuelle Auswertungen der Krankenkassen für das Jahr 2017: Jede zweite geprüfte Krankenhausrechnung (mehr als 56 Prozent) war fehlerhaft“, informiert der GKV-Spitzenverband heute.
Als Folge daraus hätten Krankenhäuser für 2017 rund 2,8 Milliarden Euro an die Kassen zurückbezahlen müssen. „Wir wollen, dass alle Krankenhausleistungen gut und fair vergütet werden. Das bedeutet aber auch, dass wir kein Geld für falsche Krankenhausabrechnungen ausgeben“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg.
Der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zufolge handelt es sich jedoch zum größten Teil um „Resignationsmasse“, weil die Kliniken den Klageweg nicht beschreiten wollten. „Bei den beanstandeten Rechnungen handelt es sich massenhaft um medizinische Einschätzungsunterschiede und formale Kriterien, die von den Krankenkassen zur Rechnungskürzung genutzt werden. Wollen sich die Krankenhäuser gegen diese Willkür wehren, müssten sie langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren durchführen“, argumentiert die DKG. Sie kritisiert, „die ständigen wissentlich falschen Behauptungen, dass es sich bei Rechnungskürzung um Falschabrechnungen handelt, sind unerträglich.“
Das sieht der GKV-Spitzenverband anders: „Krankenhäuser verfolgen durchaus unterschiedliche Strategien in der Abrechnung, was sich in unterschiedlicher Abrechnungsgüte niederschlägt“, heißt es in einem Positionspapier des Verbandes zu den Krankenhausabrechnungen. Eine teilweise mangelnde Abrechnungsgüte der Kliniken sei bereits seit Jahren ein Thema. „Und seit Jahren gibt es nach wie vor keinen Anreiz für Krankenhäuser, korrekt abzurechnen, obwohl der Gesetzgeber bereits im Jahr 2012 vom Bundesrechnungshof aufgefordert war, dahingehend aktiv zu werden“, kritisiert der GKV-Spitzenverband.
Die DKG erinnert im Gegenzug daran, dass das Klinikabrechnungssystem auf rund 35.000 Prozedurenschlüsseln und 1.300 Fallpauschalen basiert. „Vielfach sind die sogenannten fehlerhaften Abrechnungen Ergebnis der Interpretation dieser Codes. Das weiß der GKV-Spitzenverband ganz genau“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
Die Klinikträger fordern eine Reform der Abrechnungsprüfungen. „Entscheidend muss der Erfolg der Behandlung sein und nicht das Fehlen einer Unterschrift in der Dokumentation“, hieß es aus der DKG. Wichtig sei außerdem, den Medizinischen Dienst unabhängig von den Krankenkassen neu aufzustellen.
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