Weitere Kontrollvorgaben für Coronatestzentren

Berlin – Nach Verdachtsfällen auf Abrechnungsbetrug in Coronatestzentren hat das Bundeskabinett weitere Kontrollvorgaben auf den Weg gebracht. Sie sollen dafür sorgen, dass Anbieter keine falschen Angaben in ihren Steuererklärungen machen können, wie das Bundesgesundheitsministerium gestern mitteilte.
Mit der Verordnung des Bundesfinanzministeriums sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden, Zahlungen an Testanbieter den Finanzbehörden elektronisch mitzuteilen. Damit sollen alle Zahlungen dieses Jahres mitteilungspflichtig werden. Die Regelung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte im Juni bereits schärfere Kontrollvorgaben verordnet. Unter anderem sollen private Testzentren nur noch nach Einzelprüfung zugelassen werden können.
Die Möglichkeit von Sammelabrechnungen für mehrere Teststellen etwa für überregionale Betreiber soll wegfallen. Die für die Abrechnungen zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen in den Ländern sollen zusätzliche Prüfungen vornehmen. Zudem wurden Testvergütungen gesenkt.
Bundesweit gibt es 15.000 Teststellen verschiedener Betreiber. Der Bund übernimmt seit Anfang März die Kosten für mindestens einen Schnelltest pro Woche. In den Verdachtsfällen ging es darum, dass Anbieter viel mehr Tests abgerechnet haben sollen, als tatsächlich gemacht wurden. Es gab dazu erste staatsanwaltliche Ermittlungen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: