Bund schärft Verordnung für Bürgertests nach

Berlin – Nach Verdacht auf Abrechnungsbetrug in Coronatestzentren sollen künftig strengere Kontrollen und Überprüfungen greifen. Die erneuerte Verordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat das Bundeskabinett heute beschlossen.
Demnach sollen ab dem 1. Juli Testzentren von privaten Betreibern nur noch nach Einzelfallprüfungen zugelassen werden können. Bislang hatte es in vielen Regionen Allgemeinverfügungen gegeben, so dass viele Testanbieter pauschal einen Auftrag bekommen haben.
Betreiber von Teststellen für Bürgertests sowie Arztpraxen und Apotheken sollen für die Entnahme des Abstriches ab dem 1. Juli statt bislang 15 Euro bei ärztlichen Anbietern und zwölf Euro bei anderen Betreibern nun noch acht Euro abrechnen können. Wer überwachte Eigenanwendungen anbietet, soll noch fünf Euro je Tests abrechnen können.
Da die Testmaterialien insgesamt günstiger geworden sind, sollen für Sachkosten statt bis zu sechs Euro ab 1. Juli pauschal 3,50 Euro gezahlt werden – der bisherige Höchstbetrag soll „aufgrund der Manipulationsanfälligkeit der tatsächlichen Kosten“ wegfallen.
Inzwischen gibt es bei großen Drogerieketten die Tests für 80 bis 95 Cent pro Stück. Betreiber können allerdings keine Sammelabrechnungen mehr abgeben, sondern müssen dies für jede Teststelle gesondert ausweisen.
Ab dem 1. August werden die Betreiber verpflichtet, die Zertifikate auch in die Corona-Warn-App zu übertragen. Auch müssen alle Leistungserbringer, die Bürgertests anbieten, ab dem 1. August „monatlich und standortbezogen“ die Zahl der von ihnen erbrachten Bürgertestungen an den öffentlichen Gesundheitsdienst übermitteln.
Die umfassende Kritik der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) an dem bisherigen Verordnungsentwurf wurde teilweise aufgegriffen. So sollen die KVen weiterhin die Plausibilität der Abrechnungen prüfen.
Vertiefte Prüfungen sollen allerdings „stichprobenartig“ erfolgen. Die Betreiber von Teststellen werden verpflichtet, den KVen entsprechende Auskünfte zu erteilen. Die KBV soll den Umfang der Stichprobenprüfungen sowie die entsprechenden Maßnahmen bei Verstößen festlegen. Auch sollen die KVen die Staatsanwaltschaften oder die „eingerichteten Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten“ unterrichten, sofern die Prüfungen entsprechende Anhaltsmomente ergeben.
In einem vorhergehenden Entwurf dieser Verordnung hieß es noch, dass KVen bei den Prüfungen mit Wirtschaftsprüfern, Finanzämtern und Zollbehörden zusammenarbeiten sollen. Dies wurde nach einem Brief der KBV mit den KVen nun offenbar geändert.
Die KBV soll bis zum 9. Juli – statt wie bislang vorgesehen zum 21. Juni – gemeinsam mit den „maßgeblichen Verbänden der Ärzte und Einrichtungen, die Leistungen der Labordiagnostik erbringen“, sowie den drei Kommunalen Spitzenverbänden festlegen, welche Daten zur künftigen korrekten Leistungsabrechnung vorgelegt werden müssen und wie die Form der Abrechnungsunterlagen aussehen müssen. Auch soll „das Nähere über die Erfüllung der Pflichten der Kassenärztlichen Vereinigungen“, festgelegt werden.
Bundesweit gibt es etwa 15.000 Teststellen verschiedener Betreiber. Der Bund übernimmt seit Anfang März die Kosten für mindestens einen Coronaschnelltest pro Woche. In den Verdachtsfällen geht es darum, dass Anbieter viel mehr Tests abgerechnet haben sollen, als tatsächlich gemacht wurden.
Es gab dazu erste staatsanwaltliche Ermittlungen. Der Bund rechnet mit Kosten von 1,4 Milliarden Euro für das Jahr 2021 für die Bürgertests.
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