Ärzteschaft

Weiterer Massentausch von elektronischen Heilberufsausweisen notwendig

  • Montag, 19. Januar 2026
/picture alliance, epd-bild, Tim Wegner
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Berlin – Noch während der Tausch elektronischer Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0 aufgrund einer Umstellung der Verschlüsselung läuft, wird bis zur Jahresmitte ein weiterer Massentausch notwendig. Diesmal ist der Grund eine Sicherheitslücke, die auch Karten der Generation 2.1 betrifft.

Dabei geht es um die eHBA der Anbieter SHC+Care und D-Trust, die auf Karten des Herstellers „Idemia“ basieren. In ihnen werden Infineon-Chips verwendet, auf denen im September 2024 eine Sicherheitslücke entdeckt worden war.

Deshalb hatte die Gematik den betroffenen Idemia-Karten im Januar vergangenen Jahres die Zulassung entzogen. D-Trust war in der Lage, kurzfristig auf andere Karten umzustellen und liefert seit Februar die des Herstellers Giesecke und Devrient (G&D).

Dennoch müssen nach Angaben der Bundesärztekammer (BÄK) nun alle eHBA, die vor der Umstellung im Februar 2025 ausgegeben wurden, getauscht werden. Insgesamt sind dies rund 80.000 eHBA.

SHC+Care wiederum hatte gegen die Entscheidung der Gematik geklagt und vor dem Sozialgericht Schleswig recht bekommen. Bis das Unternehmen die Produktion auf die neue Version der Idemia-Karte umstellen konnte, durfte es weiter die Karten mit den betroffenen Chips vertreiben.

Deren letzter Produktionstag war der 7. November – alle eHBA, die SHC bis zu diesem Stichtag ausgegeben hat, müssen deshalb getauscht werden. Davon sind laut BÄK-Angaben rund 50.000 eHBA betroffen.

Besonders ärgerlich kann das für Ärztinnen und Ärzte sein, die noch kurz vor dem Stichtag einen neuen eHBA erhalten haben. Auch dieser muss nun wieder getauscht werden, wozu sie ihr Anbieter anschreiben sollte. SHC hat damit bereits Ende des vergangenen Jahres begonnen, D-Trust wird in Kürze folgen.

Wer eine SHC-Karte mit einer Restlaufzeit von mehr als sechs Monaten besitzt, kann demnach eine Austauschkarte erhalten, für die weder eine Kammerfreigabe noch ein Identifizierungsverfahren notwendig ist. Bei kürzerer Restlaufzeit muss eine Folgekarte beantragt werden, für die beide Verfahren durchlaufen werden müssen. Ab dem Start des Austauschprozesses bleiben demnach 30 Tage bis zur Sperrung der alten Karte.

Ursprünglich waren 14 Tage vorgesehen, was Mitte Dezember aufgrund einer Intervention der BÄK geändert worden war. Deshalb kann es vorkommen, dass betroffene Ärztinnen und Ärzte Anfang Dezember noch E-Mails ihrer Anbieter erhielten, in denen von der zweiwöchigen Frist die Rede war.

SHC betont gegenüber seinen Kundinnen und Kunden, dass zur Durchführung des Tauschs sichergestellt werden müsse, dass bisherige Kontaktdaten wie Name, Adresse oder E-Mail korrekt und weiter aktuell sind, andernfalls muss auch in diesen Fällen eine Folgekarte bestellt werden.

Die Überprüfung sei notwendig, dauere aber nur wenige Minuten. Dazu sollen sich Ärzte mit ihren Zugangsdaten in ihrem Kundenkonto anmelden und einer dort angezeigten Anleitung folgen.

D-Trust verfolgt ein ähnliches Konzept wie bereits beim Massentausch, der aufgrund der Umstellung der Verschlüsselungstechnik notwendig geworden war. Nach dem Tausch der ersten rund 19.000 Karten ab Mitte Januar sollen ab Ende Februar die Inhaber von über 60.000 weiteren Karten angeschrieben werden.

Die BÄK appelliert an alle Ärzte, die wegen eines notwendigen Tausches seitens ihrer Anbieter kontaktiert werden, möglichst schnell zu reagieren und den Tausch nach den Vorgaben der Anbieter anzustoßen.

Angesichts der hohen Zahl zu tauschender und damit zu produzierender eHBA sind längere Bearbeitungszeiten nicht auszuschließen. Ärzte, die nicht zum 1. Juli 2026 über einen neuen eHBA verfügen, der aktiviert und freigeschaltet in die Praxis-IT integriert ist, können wichtige Anwendungen nicht mehr bedienen, darunter das E-Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

lau

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