Ärzteschaft

Wenige ukrainische Ärzte haben Arbeitserlaubnis in Hessen

  • Montag, 13. Januar 2025
/Chinnapong, stock.adobe.com
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Wiesbaden – Hessen sucht Ärzte, geflüchtete ukrainische Mediziner suchen einen Job. Dies könnte eine Win-win-Situation sein – jedoch ist die Anerkennung der Berufs­abschlüsse nach wie vor langwierig und kompliziert.

In den Jahren 2022 und 2023 haben 86 ukrainische Ärztinnen und Ärzte in Hessen einen Antrag auf Approbation gestellt, nur 24 davon erhielten inzwischen die staatliche Zulassung zum Arzt­beruf, wie aus einer Antwort des Gesundheitsministeriums (BMG) auf eine parlamen­tarische Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion hervorgeht.

Die übrigen Anträge befänden sich weiter in der Bearbeitung, ergänzte eine Ministeriumssprecherin. Nur in wenigen Fällen komme es zu einer Rücknahme des Antrags, sehr selten zu einer Ablehnung. Im Jahr 2024 seien 156 neue Anträge ukrainischer Staatsangehöriger hinzugekommen, wovon bislang einer positiv beschieden sei.

Die anderen befänden sich ebenfalls noch in der Bearbeitung. „Bei allem steht immer der Patientenschutz im Mittelpunkt und die Prüfung der Anträge hat daher gründlich und mit höchster Sorgfalt zu erfolgen“, erläuterte die Sprecherin. Dieser Vorgang sei sehr komplex, da eine einheitliche Vorgehensweise aufgrund der Unter­schiedlichkeit der Fälle nicht möglich sei.

„Angesichts dessen, dass sich die Landesregierung eine bessere Gesundheitsversorgung aller Hessinnen und Hessen auf die Fahnen geschrieben hat, sind die vorliegenden Zahlen erschreckend“, sagte die gesund­heits­po­litische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Kathrin Anders. „Wir brauchen all diese Menschen an den Betten von Alten und Kranken und nicht als Akten in den Behörden.“

Die Ministeriumssprecherin bekräftigte: „Es besteht ein großes Interesse daran, die Antragstellerinnen und An­tragsteller mit entsprechenden Abschlüssen und Eignung schnellstmöglich in den Arbeitsmarkt ein­gliedern zu können.“ Der Beitrag durch zugewanderte Ärzte im hessischen Gesundheitswesen sei für die Versorgung der Bevölkerung unverzichtbar.

Die Bundesländer ständen bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen jedoch alle vor der gleichen Herausfor­derung, erläuterte die Ministeriumssprecherin weiter. Die Bearbeitungszeit von Anträgen aus Staaten außerhalb der EU sei aufgrund der bundesgesetzlichen Vorgaben ein sehr kompliziertes und zeitaufwendiges Verfahren.

Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege sei dabei, seine Prozesse zu verbessern, teilte das Ministe­rium mit. Unter anderem sei eine sogenannte „Fast Lane“ („schnelle Spur“) eingerichtet worden. Sie ist für Kräfte reserviert, die an einer hessischen Klinik tätig werden sollen. Hierunter fallen auch Ärztinnen und Ärzte aus der Ukraine.

Aus der Landesärztekammer Hessen hieß es auf Anfrage, der Personalmangel mache auch vor hessischen Klini­ken keinen Halt. „Wir brauchen qualifizierte Ärztinnen und Ärzte, um eine qualitativ hochwertige Patientenver­sorgung in Hessen sicherstellen zu können“, sagte eine Sprecherin der Kammer.

Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten stehe an erster Stelle. Von der zuständigen Stelle müsse daher mit Sorgfalt überprüft werden, ob Ärztinnen und Ärzte die notwendigen Anforderungen zum Erhalt der Berufserlaub­nis erfüllten.

Die Sprecherin wies darauf hin, dass die Landesärztekammer Hessen im Anerkennungsprozess ausländischer Abschlüsse lediglich mit der Abnahme der Fachsprach- und Kenntnisstandprüfungen beauftragt sei. Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten erhielten sehr kurzfristig einen Termin für diese Prüfungen, wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt seien. Zuständige Behörde für Approbationen und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse sei das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen handele es sich um ein umfangreiches Verfahren, „das teilweise als bürokratisch wahrgenommen werden kann“, erklärte die hessische Krankenhausgesellschaft. Man stehe bei dem Thema in engem Austausch mit den Kliniken und dem Landesamt für Gesundheit und Pflege. Gemeinsames Ziel sei es, das Verfahren effizienter zu gestalten – etwa durch eine stärkere Digitalisierung.

„Unnötige Wartezeiten in den Anerkennungsprozessen müssen vermieden werden, um Hessen als attraktiven Standort für internationale Medizinerinnen und Mediziner zu stärken“, ergänzte die Krankenhausgesellschaft. „Denn die Herausforderungen im Gesundheitswesen lassen sich ohne qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland nicht bewältigen.“

Auch nach Einschätzung der Arbeitsagentur kann Hessen in den kommenden Jahren nicht auf zusätzliche Arbeitskräfte aus dem Ausland verzichten. Geflüchtete leisteten in zahlreichen Mangelberufen gute Arbeit, sagte der Chef der Regionaldirektion Frank Martin.

dpa

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