Wettbewerbszentrale klagt gegen dm wegen Optiker- und Apothekerangeboten

Köln – Die Wettbewerbszentrale, ein von Wirtschaftsverbänden getragener Abmahnverein, klagt gegen die Drogeriemarktkette dm wegen Optiker- und Apothekerangeboten.
Der Verein will erwirken, dass dm keine Augenscreenings zur Feststellung von Augenkrankheiten in seinen Filialen mehr anbietet und keine apothekenpflichtigen Arzneimittel mehr vertreibt, wie das Landgericht Karlsruhe mitteilte.
Die Wettbewerbszentrale bemängelt demnach, dass die Augenscreenings von Ärzten vorgenommen werden müssten. Zudem seien die dafür verwendeten Geräte nicht zum Einsatz in einem Drogeriemarkt geeignet und dm dürfe auch nicht dafür werben, „Augenkrankheiten ohne persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patienten“ zu diagnostizieren.
Arzneimittel vertreibt dm in seiner „Onlineapotheke“. Das Angebot startete im Dezember, im Angebot sind rezeptfreie Medikamente, die aus Tschechien versandt werden. Das Landgericht Karlsruhe hat die zuständige Kammer für Handelssachen mit dem Verfahren betraut. Verhandlungstermine sind noch nicht bekannt.
An den Angeboten hatte es zuletzt auch heftige Kritik aus der Ärzteschaft gegeben etwa von Augenärzten und auch der Bundesärztekammer (BÄK) gegeben. Die BÄK warnte eindringlich vor medizinischen Diagnostikangeboten in Drogeriemärkten und rief die Politik auf, notfalls mit Verboten gegenzusteuern. Die Drogeriemarktkette hatte die Kritik zurückgewiesen.
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