Vermischtes

Wie Mindestmengen die Versorgung verändern

  • Mittwoch, 5. November 2025
/VILevi, stock.adobe.com
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Berlin – Die Mindestmengenregelungen für bestimmte komplexe Eingriffe führt dazu, dass sich Leistungen in Zentren konzentrieren. Eine Übersicht über die Kliniken und die Leistungen, die sie erbringen können, liefert die neue Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK.

Die Zahl der Standorte, die Bauchspeicheldrüsen-Operationen vornehmen dürfen, sinkt demnach von aktuell 327 auf 286 im kommenden Jahr. Hintergrund ist, dass seit Anfang 2025 eine Mindestvorgabe von 20 statt zuvor 15 Fällen pro Jahr einzuhalten ist.

Es handle sich um relativ seltene, hochkomplexe Eingriffe mit hohen fachlichen Anforderungen, sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann. Für Patienten sei es positiv, dass die Mindestmengenregelung zu einer Konzentration an weniger Standorten mit ausreichend Routine und Erfahrung führe.

Bei Implantationen von Kniegelenkprothesen sind der Übersicht zufolge im neuen Jahr 821 Standorte an der Versorgung beteiligt. Das sind 71 weniger als in diesem Jahr (minus acht Prozent). Dies liegt aber weniger an der Mindestmengenregelung als an der neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen (NRW): 55 der 71 Standorte, die aus der Versorgung ausscheiden, liegen in diesem Bundesland.

„Daran sieht man, wie wichtig eine konsequente Umsetzung der Krankenhausreform einschließlich verbindlicher Qualitätsvorgaben ist. Die Leistungsgruppen in NRW sind die Blaupause für die bundesweite Krankenhausreform. Die Effekte einer qualitätsorientierten Bündelung von Leistungen an geeigneten Standorten werden sich mit der Umsetzung der Reform hoffentlich bundesweit fortsetzen“, sagte Reimann.

Die Mindestmengen-Transparenzkarte verzeichnet 2026 eine zusätzliche Indikation, zu der der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits 2023 eine neue Mindestmengenregelung beschlossen hat: Für Herztransplantationen gilt ab 2026 eine jährliche Mindestmenge von zehn Eingriffen pro Krankenhausstandort. Die aktuelle Karte enthält bundesweit 14 Klinikstandorte, die diese Vorgabe erfüllen und im kommenden Jahr Herzen transplantieren dürfen.  

Die Mindestmengenregelung zur Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Gewicht von unter 1.250 Gramm, die 2024 von 20 auf 25 Geburten pro Jahr angehoben worden war, zeigt laut der Karte Wirkung: 2026 werden sechs Standorte aus der Versorgung ausscheiden (minus vier Prozent).

Die Mindestmengen-Transparenzkarte für 2026 verzeichnet noch 140 Zentren, die nächstes Jahr an der Frühchenversorgung beteiligt sein werden. Diese Mindestmengenregelung wird aber im Augenblick von den Bundesländern Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt beklagt.

Die erst 2024 geltende und in diesem Jahr noch einmal von 50 auf 100 Fälle pro Jahr angehobene Mindestmenge zur Brustkrebsversorgung führt dazu, dass sich die Zahl der operierenden Kliniken im kommenden Jahr von 393 auf 377 reduziert (minus vier Prozent).

Weniger Bewegung erzeugt die ebenfalls seit 2024 umzusetzende und in diesem Jahr von 40 auf 75 Fälle pro Jahr angehobene Mindestmengen für die thoraxchirurgische Behandlung von Lungenkrebs: Hier scheiden lediglich zwei Standorte aus der Versorgung aus (Verringerung von 144 auf 142 Standorte, minus ein Prozent).

Auch bei den Stammzelltransplantationen, bei denen die Mindestmengen zuletzt von 25 auf 40 Fälle angehoben worden war, scheint der Konzentrationsprozess der Standorte in den vergangenen Jahren überwiegend abgeschlossen zu sein: Die Zahl der zu Stammzelltransplantationen berechtigten Kliniken verringert sich von 48 auf 46 (minus vier Prozent). 

Bei den Operationen an der Speiseröhre (Ösophagus), bei denen es in den letzten Entscheidungsrunden infolge einer Anhebung der Mindestmengen von 10 auf 26 Fälle einen starken Konzentrationsprozess gegeben hatte, zeigt die Übersicht der AOK für 2026 sogar einen gegenläufigen Trend: Hier erhöht sich die Zahl der Standorte mit OP-Erlaubnis von 107 auf 111 (plus vier Prozent). 

Bei den Lebertransplantationen bleibt die Zahl der an der Versorgung beteiligten Standorte unverändert bei 18. Während bei den Nierentransplantationen im vergangenen Jahr ein kleiner Zuwachs von 36 auf 38 Standorte zu verzeichnen war, wird es im kommenden Jahr wieder einen Rückgang von 38 auf 35 Kliniken geben (minus acht Prozent).

Die Mindestmengen-Transparenzkarte zeigt für 2026 insgesamt 1.006 Krankenhausstandorte, die die Erlaubnis zur Durchführung von mindestmengenrelevanten Operationen erhalten haben. Die Mindestmengen werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt und regelmäßig überprüft.

Im Jahr 2026 gelten Mindestmengen für die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (40), komplexe Operationen an der Speiseröhre (26) und an der Bauspeicheldrüse (20), die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250 Gramm (25), Brustkrebsoperationen (100), thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs (75 Fälle) sowie für Herztransplantationen (10 Fälle pro Jahr).

dpa/hil

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