Wissenschaftler streiten mit IQWiG um Videorasterstereografie bei idiopathischer Skoliose

Köln/Berlin – Die Erstautorin des Health Technology Assessment (HTA)-Berichts zur Videorasterstereografie bei idiopathischer Skoliose, Barbara Buchberger, streitet sich mit dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) um die Interpretation ihres HTA-Reports. „Wir distanzieren uns von der Schlussfolgerung, die das IQWiG aus unserem Bericht zieht“, sagte Buchberger dem Deutschen Ärzteblatt. Das IQWiG wies die Kritik zurück.
Bei dem Bericht handelt es sich um eine Analyse im Rahmen des „ThemenCheck Medizin“ des IQWiG. Die Vorschläge dafür kommen aus der Bevölkerung. Das IQWiG vergibt die ausgewählten Themen an externe Wissenschaftler, die dazu einen vorläufigen HTA-Bericht erstellen. Nach der Veröffentlichung im Februar 2019 wurde dieser vorläufige Basisbericht zur Videorasterstereografie wie im Verfahren vorab festgelegt um einen IQWiG-Herausgeberkommentar und um eine allgemein verständliche Version (HTA-Kompakt) ergänzt.
Alle Elemente zusammen ergeben den am 22. November veröffentlichten finalen HTA-Bericht. „Auf Basis der vorliegenden Studien lässt sich nicht sagen, ob die Videorasterstereografie in der Verlaufskontrolle ein gleichwertiger Ersatz für Röntgenuntersuchungen ist“, lautet das Fazit des IQWiG. Dies sieht Buchberger anders. Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtete, hatten die externen Wissenschaftler dem Verfahren im Basisbericht 1.0 Anfang diesen Jahres das Potenzial für einen medizinischen Nutzen bescheinigt.
„Da seit Veröffentlichung des vorläufigen Basisberichts keine weiteren Erkenntnisse gewonnen worden sind und der Text des Abschlussberichts bis auf marginale Änderungen identisch ist, sehen die Wissenschaftlerin von der Universität Duisburg-Essen und die Radiologin von der Universitätsklinik Bonn keinen Grund dafür, von ihrer ursprünglichen Schlussfolgerung abzuweichen“, widerspricht Buchberger der IQWiG-Auffassung.
Man halte Videorasterstereografie vielmehr für eine gute Alternative zum konventionellen Röntgen und für eine Zusatzoption zu klinischen Untersuchungen für die Verlaufskontrolle der idiopathischen Skoliose.
IQWiG: Auf unterschiedliche Meinungen hingewiesen
Das IQWiG weist auf Nachfrage daraufhin, dass es im Herausgeberkommentar diese unterschiedlichen Auffassungen durchaus offengelegt habe. „Aus Sicht des IQWiG sollte, im Unterschied zu den Autorinnen des HTA-Berichts, bei der Beurteilung der Ergebnisse des HTA-Berichts stärker beachtet werden, dass eine Aussage zum Nutzen oder Schaden der Messung der Wirbelsäulenverkrümmung mit der Videorasterstereografie für Betroffene aufgrund fehlender Daten nicht möglich war. (…) Um die Frage des Nutzens der Videorasterstereografie im Vergleich zum konventionellen Röntgen zu beantworten, ist die Durchführung weiterer geeigneter Studien notwendig“, heißt es im Herausgeberkommentar.
In der Patientenversion des Berichts (HTA-Kompakt) hat das IQWiG laut Buchberger die differenzierten Forschungsergebnisse zu ökonomischen, ethischen, rechtlichen, soziokulturellen und organisatorischen Aspekten der Technologie nicht berücksichtigt. „Dies wird dem Anspruch von HTA an eine ganzheitliche Bewertung einer Technologie nicht gerecht, für die eine Integration von Aspekten der Wirksamkeit, Sicherheit und der sogenannten ELSOI (ethical, legal, socio-cultural, organisational issues) erfolgt“, argumentiert sie.
Buchberger zufolge wäre, „eine deutlich stärkere Berücksichtigung der Ergebnisse qualitativer Forschung“ für zukünftige HTA auch zur Überwindung des Vorwurfs der Praxisferne wünschenswert. Denn der ThemenCheck Medizin beim IQWiG richte sich ausdrücklich an Bürger.
Dem entgegegnet das IQWiG: „Wir teilen die Ansicht der Autorinnen, dass für einen sogenannten Voll-HTA neben Fragen nach einem möglichen Nutzen und Schaden einer medizinischen Intervention auch ethische, rechtliche, soziokulturelle sowie organisatorische Aspekte zu betrachten sind.“
In der Patientenversion des Berichts (HTA-Kompakt) werde genau auf Aussagen zu diesen Aspekten aus dem HTA-Bericht hingewiesen, zum Beispiel auf die Bedeutung der Vermeidung einer Strahlenbelastung durch Röntgen bei Kindern und Jugendlichen. „Insofern können wir den Vorwurf, dass die Videorasterstereografie nicht ganzheitlich bewertet worden sei, nicht nachvollziehen“, erklärte das IQWiG dem Deutschen Ärzteblatt.
Das Institut stellt aber klar: „Davon unberührt geraten solche Aspekte in den Hintergrund, wenn sich in den von den externen Sachverständigen für den HTA-Bericht herangezogenen wissenschaftlichen Studien noch nicht einmal ein Anhaltspunkt für einen Nutzen findet. Denn Verfahren ohne Nutzen haben nur im besten Fall keinen Schaden.“
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