Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer tagte zum 100. Mal

Berlin – Seit fast 70 Jahren berät der Wissenschaftliche Beirat den Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) in seiner Meinungsbildung zu medizinisch-wissenschaftlichen Grundsatzfragen. Vorgestern beging das interdisziplinär besetzte Gremium ein Jubiläum: seine 100. Plenarversammlung. Aufgrund der Coronapandemie wurde sie zudem erstmals als Videokonferenz durchgeführt.
„Mit wissenschaftlicher Expertise gemeinsam für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung – das ist der Grundsatz der engen Zusammenarbeit zwischen dem Vorstand der Bundesärztekammer und ihrem Wissenschaftlichen Beirat“, würdigte Bundesärztekammerpräsident Klaus Reinhardt die jahrelange Kooperation.
Reinhardt dankte den Mitgliedern für ihr großes ehrenamtliches Engagement. Erfolgreiche ärztliche Selbstverwaltung sei ohne die enge Zusammenarbeit mit der Medizinischen Wissenschaft nicht denkbar, betonte er. Der Wissenschaftliche Beirat unterstütze die berufspolitische Arbeit der BÄK, indem er wesentlich zu fachlich fundierten und innerhalb der Ärzteschaft breit konsentierten Positionsbestimmungen der Bundesärztekammer (BÄK) beitrage.
Der im Dezember 2019 erneut für drei Jahre wiedergewählte Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirates, Peter Scriba, Professor für Innere Medizin in München, verdeutlichte die Aufgaben des Beirates: Damals wie heute könne sich der BÄK-Vorstand auf den fundierten Sachverstand der ehrenamtlich arbeitenden Beiratsmitglieder und ihrer gut vernetzten Fachkreise stützen, erklärte er. Dies gelte insbesondere mit Blick auf die medizinisch-wissenschaftliche Expertise bei der Bewertung von Gesetzesinitiativen sowie bei Fragen der ärztlichen Berufsausübung.
Darüber hinaus erarbeitet der Beirat im Auftrag des BÄK-Vorstands Stellungnahmen und Empfehlungen zu verschiedenen wissenschaftlichen Fragestellungen. Ein weiterer wichtiger Teil der Arbeit ist die Feststellung des Standes der medizinischen Wissenschaft in Richtlinien, die die Bundesärztekammer im gesetzlichen Auftrag gemäß Transfusions- und Transplantationsgesetz aufstellt. Das Plenum des Wissenschaftlichen Beirats tritt meist zweimal jährlich zusammen. Die Koordination der Beiratsarbeit erfolgt durch den Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats.
Neben der Wiederwahl Scribas als Vorsitzenden hatte der Beirat vor einigen Monaten den Pathologen Manfred Dietel aus Berlin als stellvertretenden Vorsitzenden bestätigt. Neu im Beiratsvorstand ist seit Dezember 2019 Michael Hallek. Der Hämatologe/Onkologe aus Köln wurde ebenfalls zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Neu als Beisitzer im Vorstand ist seit Dezember Stefan Endres. Weitere Mitglieder sind Norbert Haas, Rolf Kreienberg, Wilhelm-Bernhard Niebling und Fred Zepp. Sie hatten bereits dem bisherigen Vorstand angehört.
Im Mittelpunkt der Beratungen der 100. Plenarversammlung am vergangenen Samstag stand der Novellenentwurf der Querschnitts-Leitlinien Hämotherapie, ein für Ärzte, die Blutprodukte anwenden und Hämostasestörungen behandeln, unerlässliches und im ärztlichen Alltag weithin akzeptiertes Regelwerk. Wie bei den Richtlinien Hämotherapie gelte auch hier der Grundsatz aus dem Transfusionsgesetz, „durch gesetzliche Regelungen nur so viel wie notwendig zu regeln, die fachlichen Einzelheiten aber soweit wie möglich der Regelung durch die Fachwelt zu überlassen“, so die Experten.
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