Politik

Woidke dringt auf bundesweite Lösung für Coronaregeln

  • Freitag, 30. Dezember 2022
/picture alliance, Soeren Stache
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Potsdam – Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke fordert eine bundesweite Regelung für ein mögliches Ende der Coronaschutzmaßnahmen. „Wenn es zutrifft, was Herr Drosten und viele andere Fachleute sagen, scheint es sinnvoll, dass wir bald auf alle Maßnahmen verzichten können“, sagte der SPD-Politiker.

„Aber das sollte bundesweit einheitlich abgestimmt sein.“ Woidke verwies darauf, dass die Brandenburger Verordnung bis zum 11. Januar gilt. Die Coronaregeln des Bundes sind bis zum 7. April gesetzlich festgeschrieben, können aber früher gekippt werden.

Der Virologe Christian Drosten hatte in einem Interview mit dem Tagesspiegel unter anderem gesagt, nach seiner Einschätzung sei die Pandemie vorbei und werde zu einer Endemie. Die Immunität gegen SARS-CoV-2 werde nach dem Winter so breit und belastbar sein, dass das Virus im Sommer kaum noch durchkommen könne.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) forderte daraufhin, „die letzten Coronaschutzmaßnahmen“ zu beenden. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wies das unter Verweis auf volle Kliniken, überlastetes Personal und eine Übersterblichkeit zurück, ließ aber offen, ob bis April an den Regeln festgehalten wird. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verwies auf die Gesetzeslage und stellte sich damit hinter Lauterbach.

Der Brandenburger Regierungschef warnte vor einem Wettbewerb der Aufhebung des Coronaschutzes. „Ich halte wenig davon, dass einzelne Bundesländer einzelne Regelungen treffen und in einen Überbietungswettbewerb eintreten“, sagte Woidke. „Gerade solche Alleingänge haben immer wieder für große Verunsicherung in der Bevölkerung gesorgt.“

In Bayern und Sachsen-Anhalt ist die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs bereits entfallen. In Schleswig-Holstein läuft sie bis zum Jahresende aus. Das Brandenburger Kabinett hatte die FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Bussen und Bahnen des Nahverkehrs vor Weihnachten bis 11. Januar verlängert.

Die Maskenpflicht gilt auch für Besucher von Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge und Obdachlose in geschlossenen Räumen. Die Coronaisolationspflicht gilt in Brandenburg ebenfalls noch. Der Bund sieht die Masken bis April für Fahrgäste im öffentlichen Fernverkehr und Besucher von Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie Arztpraxen vor.

dpa

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