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Worauf Patienten bei Auslandsreisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten achten müssen

  • Montag, 17. Juni 2024
/dark_blade, stock.adobe.com
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Bonn – Patienten, die auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen sind, dürfen diese grundsätzlich auf viele Auslandsreisen mitnehmen. Sie sollten dazu aber einige Vorbereitungen treffen, damit es bei der Einreise oder am Urlaubsort nicht zu Problemen mit dem Zoll oder der Polizei kommt. Darauf weist die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu Beginn der Urlaubszeit hin.

Danach gilt: Reisende dürfen von einem Arzt oder einer Ärztin verschriebene Betäubungsmittel in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlicher Reisebedarf für bis zu 30 Tage mitführen. Bei Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens ist dazu eine ärztliche Bescheinigung sowie eine Beglaubigung der zuständigen Landesgesundheitsbehörde nötig.

Bei Reisen in andere Länder rät die Bundesopiumstelle, sich eine mehrsprachige Bescheinigung gemäß dem „Leitfaden für Reisende“ des International Narcotics Control Board ausstellen zu lassen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung, Wirkstoffmenge und Dauer der Reise enthält. Diese Bescheinigung ist ebenfalls von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde zu beglaubigen und bei der Reise mitzuführen.

International sind die Regeln für die Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischer Bedarf aber uneinheitlich. „Einige Länder verlangen zusätzlich Importgenehmigungen, schränken die Menge ein oder verbieten die Mitnahme von Betäubungsmitteln sogar generell“, informiert die Bundesopiumstelle.

Es sei daher sinnvoll, während der Reisevorbereitung bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu fragen.

Einen Sonderstatus hat Cannabis: Seit April 2024 ist medizinisches Cannabis in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr. Diese Regel gilt aber in der überwiegenden Zahl der Schengen-Staaten und in anderen Ländern nicht – hier ist Cannabis weiterhin ein Betäubungsmittel, erinnert die Bundesopiumstelle.

hil

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