Ärzteschaft

Vorgaben zur Kalkulation der Hybrid-DRG 2026 beschlossen

  • Donnerstag, 10. Juli 2025
/alfa27, stock.adobe.com
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Berlin – Rahmenvorgaben für die Kalkulation der Hybrid-DRG im kommenden Jahr hat der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss jetzt beschlossen. Das teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heute mit.

Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hatte im April eine Auswahl an Leistungen beschlossen, die ab 2026 mit einer Hybrid-DRG vergütet werden sollen. Neu sind unter anderem mehrere kardiologische Eingriffe sowie perkutan-transluminale Gefäßinterventionen.

Diese Leistungen müssen nun in einer Hybrid-DRG abgebildet werden. Dies sowie die Kalkulation der Vergütung erfolgen durch Institut des Bewertungsausschusses (InBA) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK).

In die Berechnung der Fallpauschalen sollen Kosten aus dem stationären und ambulanten Bereich einfließen. Aus diesem Grund kann die abschließende Festlegung der Hybrid-DRG erst im September erfolgen, wenn die jährliche Überarbeitung der stationären DRG abgeschlossen ist und alle notwendigen Daten vorliegen.

Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss will die Hybrid-DRG einschließlich der Vergütung laut KBV im Herbst beschließen. Damit steht dann abschließend fest, für welche Eingriffe es im kommenden Jahr eine Hybrid-DRG gibt.

EB/aha

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