Politik

Zahlreiche Berufsverbände werben für Zustimmung zur GOÄ-Novelle

  • Montag, 19. Mai 2025
/fovito, stock.adobe.com
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Berlin – Für die Zustimmung zur GOÄ-Novellierung beim kommenden Deutschen Ärztetag in Leipzig wirbt der Spitzenverband ZNS. Ein Scheitern der Abstimmung werde die Weiterentwicklung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) unwahrscheinlich machen. „In diesem Fall werden alle verlieren“, so die Warnung.

Die Mitglieder des Verbandes, der Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN), der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN), der Berufsverband der Deutschen Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (BVDP), die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP), der Berufsverband der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Deutschlands (BPM) sowie die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT), begrüßen ausdrücklich die vorgesehenen Neuerungen der GOÄ-Novelle zur Stärkung der Zuwendungsmedizin.

Grundsätzlich würden die meisten Arztgruppen von der neuen GOÄ profitieren, da es insgesamt zu einem Honorarzuwachs im privatärztlichen Bereich komme. Nach Angaben des Spitzenverbands ZNS ist mit der neuen Regierung ein Umsetzen der GOÄ-Reform wahrscheinlicher geworden. Nun müsse die Ärzteschaft den Weg zur „Etablierung einer zeitgemäßen rechtssicheren Vergütung für die Versorgung von PKV-Patienten“ freimachen.

Im Rahmen seiner Frühjahrstagung hatte sich jüngst auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) für die Novellierung der GOÄ stark gemacht: Die Ärzteschaft habe die Chance, die neue GOÄ mit einem klaren Votum zu unterstützen.

Die Delegiertenversammlung des Hausärzteverbandes begrüßte die Einigung zwischen Bundesärztekammer (BÄK) und dem PKV-Verband (PKV) ausdrücklich. Der Bundesvorstand wurde per Beschluss aufgefordert, sich nach einer positiven Beschlussfassung des 129. Deutschen Ärztetages beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) dafür einzusetzen, dass die GOÄ-Reform zügig verabschiedet und in Kraft gesetzt wird.

Der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) sieht in der geplanten Novellierung „Chancen und positive Effekte für urologische Praxen“. Zwar habe man gewisse Vorbehalte identifiziert und diese auch an die BÄK herangetragen, ein Scheitern der GOÄ-Reform berge jedoch große Risiken. „Keine Ärztin und kein Arzt kann abschätzen, was passiert im Fall einer Ablehnung der GOÄneu“, heißt es in der Mitteilung. Der BvDU verweist auf „genügend politische Kräfte, die eine Bürgerversicherung favorisieren“.

Florian Reuther, Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung, warnte kürzlich ebenfalls, der politische Prozess einer GOÄ-Novelle könne nur gestartet werden, wenn eine Zustimmung auf dem Deutschen Ärztetag erfolge. Man habe gemeinsam lange am vorliegenden Entwurf gearbeitet – weitere Verhandlungen mit der PKV werde es nicht geben.

Die Mitgliederversammlung des laborärztlichen Verbandes ALM hatte unlängst den Entwurf der neuen GOÄ deutlich kritisiert. „Eine GOÄ-Reform, die ärztliche Leistungen abwertet, Innovationen ausblendet und ärztliche Tätigkeit ungleich vergütet“, gefährde im Zusammenspiel mit der Laborreform die verlässliche medizinische Versorgung, hieß es. Auch der Berufsverband der Deutschen Radiologie (BDR) und weitere radiologische Verbände monierten bereits mehrfach, dass technische-diagnostische Leistungen abgewertet würden.

EB/aha

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