Zehntausende Klagen von Krankenkassen gegen Kliniken in Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf – Die Sozialgerichte in Nordrhein-Westfalen (NRW) werden wie die Sozialgerichte in anderen Bundesländern auch massiv von einer bundesweiten Klagewelle von Krankenkassen gegen Krankenhäuser getroffen. Ein Sprecher des NRW-Landessozialgerichts schätzte die Zahl der zusätzlichen Verfahren im Bundesland heute auf „mehrere Zehntausend“. Die genauen Zahlen fragt das LSG derzeit bei den einzelnen Sozialgerichten ab.
Es geht um möglicherweise falsch berechnete Behandlungskosten, die Krankenkassen vorsorglich per Klage von den Kliniken zurückfordern. Hintergrund ist, dass der Bundestag Anfang November beschlossen hatte, die Verjährungsfrist für solche Rückforderungen von vier auf zwei Jahre zu verkürzen und zudem eine Übergangsfrist für Altverfahren schuf. Daraufhin reichten Kassen kurzfristig tausende Klagen bei Sozialgerichten ein. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) rechnet bundesweit mit mehr als 200.000 Klagen und Rückforderungen von bis zu einer halben Milliarde Euro.
Die DKG hatte die Klagewelle der Kassen in der vergangenen Woche eine „schamlose Geldschneiderei“ genannt, aber auch ihre Bereitschaft zu erklärt, „konstruktiv nach einer Lösung zu suchen“. Der GKV-Spitzenverband hatte das Vorgehen verteidigt. Die Kassen seien gezwungen gewesen, schnell noch vor Inkrafttreten der Neuregelung Klagen einzureichen, „um die Ansprüche der Krankenkassen und damit der Beitragszahler nicht zu verlieren“.
Das NRW-Justizministerium erklärte, dass bei den Gerichten die Eingangszahlen des betreffenden Sachgebiets im November im Vergleich zum Vorjahr „bislang auf das über 25-fache angestiegen“ seien. Das Ministerium prüft nun, wie die Gerichte diesen Anstieg personell und organisatorisch bewältigen können.
Der Bundesrat hatte den Bund in der vergangenen Woche zu Lösungen aufgefordert. Die Klagen könnten Krankenhäuser akut in Belastungssituationen bringen, die „in Einzelfällen regional die Versorgungssicherheit zu gefährden drohen“, hieß es in einem von Niedersachsen eingebrachten Antrag. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte Gespräche mit den Beteiligten an.
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