Politik

Streit um Abrechnungen: Krankenhäuser rechnen mit mehr als 200.000 Klagen vor Sozialgerichten

  • Donnerstag, 22. November 2018
/successphoto, stockadobecom
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Berlin – Wegen Abrechnungsstreitigkeiten in der Schlaganfallversorgung rechnen die Krankenhäuser in Deutschland mit mehr als 200.000 Klagen, die die Krankenkassen bei deutschen Sozialgerichten eingereicht haben. Diese Zahl nannte heute die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Der Verband geht von Rückforderungen der Krankenkassen in Höhe von bis zu einer halben Milliarde Euro aus.

Einen exakten Überblick über die bundesweit Klageflut gibt es bisher allerdings nicht. Vereinzelt wurden aus Bundesländern Zahlen gemeldet. So sind etwa in Bayern rund 14.000 Klagen vor den Sozialgerichten eingegangen, in Rheinland-Pfalz waren es etwa 15.000 und in Niedersachsen mehr als 10.000. Aus Hamburg wurden 3.000 gemeldet.

Hintergrund der Klagewelle sind Fristverkürzungen, die der Bundestag verabschiedet hatte, um ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Abrechnung in der Schlaganfallversorgung zu korrigieren. Das BSG hatte Mitte des Jahres in einem Urteil die bis dahin geltende Transportzeit zwischen den bei der Behandlung kooperierenden Kliniken zur Schlaganfallversorgung neu definiert. Zuschläge erhalten Kliniken nur dann, wenn die Transportzeiten eingehalten wurden. Im Ergebnis fordern die Krankenkassen nun Geld für Behandlungen zurück, bei denen die Transportzeit überschritten war.

DKG-Präsident Gerald Gaß warf den Krankenkassen heute vor, „schamlos“ in letzter Minute eine durch das Bundesozialgericht ausgelöste Rechtsunsicherheit auszunutzen, um Rechnungen für Leistungen der Krankenhäuser im Rahmen der Schlaganfallversorgung zu kürzen, die von den Krankenhäusern zuvor ordnungsgemäß und im Interesse der Patienten erbracht worden seien.

Die Politik nahm Gaß in Schutz. „Nicht der Bundesgesundheitsminister, der diese Rechtslücke schließen wollte, trägt die Schuld an dieser Klagewelle, sondern allein die Krankenkassen“, sagte Gaß. Die Tatsache, dass viele Krankenkassen sich dieser „unverantwortlichen Vorgehensweise“, die an „Drückerkolonnen der Inkassobranche“ erinnerte, nicht anschließen würden, mache die „herrschende Willkürlichkeit“ mehr als deutlich. Gaß forderte die Krankenkassen auf, die Klagen sofort zurückzuziehen, die Rechnungskürzungen zu stoppen und sich aktiv für den Erhalt der flächendeckenden Schlaganfallversorgung einzusetzen.

Die Gesundheitsminister der Länder sollen Spahn dem Vernehmen nach heute in einem Schreiben gebeten haben, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, sagte die rheinland-pfälzische Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) im Gesundheitsausschuss des Landtags in Mainz. Nur eine gemeinsame Lösung sei tragfähig.

In Rheinland-Pfalz soll es ihren Aussagen nach auch einen Runden Tisch zum Thema geben, um über Lösungen zu sprechen. Dabei wurde auch die Forderung laut, dass es auf Bundesebene einen Runden Tisch geben sollte.

Den Ansatz unterstützte heute auch der Bundesverband Geriatrie, der dazu aufrief, dass die Bundesländer dem Beispiel Rheinland-Pfalz’ folgen sollten. Er wies darauf hin, dass wegen der Verkürzung der Verjährungsfristen für Rückzahlungsansprüche der Krankenkassen auch die Geriatrie von Klagen betroffen sei.

Es handele sich dabei um Beträge von mehreren Zehntausend beziehungsweise Hunderttausend Euro je Einrichtung. Deutschlandweit gehe es hochgerechnet um Beträge im dreistelligen Millionenbereich. „Werden diese Beträge direkt mit aktuellen Vergütungsansprüchen aufgerechnet, droht kurzfristig das wirtschaftliche Aus der Einrichtung“, warnte der Verband.

Einige Krankenkassen hatten bereits angekündigt, möglicherweise zu viel gezahlte Mittel mit bestehenden aktuellen Rechnungen der Krankenhäuser verrechnen zu wollen. Dies hätte zur Folge, dass die Krankenhäuser wiederum die Krankenkassen auf die Zahlung aktueller Rechnungen verklagen müssten.

may

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