Politik

Zu- und Abschläge für Notfallversorgung vereinbart

  • Mittwoch, 19. Dezember 2018
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Berlin – Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und GKV-Spitzenverband haben sich auf Zu- und Abschläge für eine Teilnahme beziehungsweise Nichtteilnahme von Krankenhäusern an der Notfallversorgung geeinigt.

Demnach erhalten Krankenhäuser auf Standortebene, die die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für eine Basisnotfallversorgung erfüllen, künftig Zuschläge in Höhe von 153.000 Euro. Krankenhäuser, die die die Vorgaben für eine erweiterte Notfallversorgung erfüllen, bekommen Zuschläge in Höhe von 459.000 Euro.

Für Krankenhäuser, die eine umfassende Notfallversorgung vorhalten, gibt es 688.500 Euro. Krankenhausstandorte, die die Vorgaben des G-BA für die Basisnotfallversorgung nicht erfüllen, müssen einen Abschlag in Höhe von 60 Euro je vollstationärem Behandlungsfall am aufnehmenden Krankenhausstandort hinnehmen.

„Die jeweilige Zuschlagssumme wird über einen Zuschlag je abgerechnetem vollstationärem Fall finanziert“, heißt es in der Vereinbarung. Die abzurechnende Höhe des Zuschlags ergebe sich aus der Division der dem Krankenhaus zustehenden Zuschlags­summe durch die Zahl der bei den Budgetverhandlungen vereinbarten vollstationären Fälle im Krankenhaus im jeweiligen Vereinbarungszeitraum. Ebenfalls bei den Budgetverhandlungen wird vereinbart, in welche Notfallstufe ein Krankenhaus­standort eingruppiert wird.

20 Intensivbetten in der umfassenden Notfallversorgung

Der G-BA war im Krankenhausstrukturgesetz vom Gesetzgeber damit beauftragt worden, ein gestuftes Konzept zur Notfallversorgung zu erarbeiten. Einen entsprechenden Beschluss legte des Gremium im April dieses Jahres vor. Demnach müssen Krankenhäuser, die an der Basisnotfallversorgung teilnehmen wollen, unter anderem mindestens über die Fachabteilungen Chirurgie oder Unfallchirurgie und Innere Medizin am jeweiligen Standort verfügen sowie über eine Intensivstation mit mindestens sechs Betten, von denen mindestens drei zur Versorgung beatmeter Patienten ausgestattet sind.

Krankenhäuser, die an der erweiterten Notfallversorgung teilnehmen, müssen unter anderem zusätzlich zu den genannten Abteilungen über vier weitere Fachabteilungen verfügen sowie über mindestens zehn Intensivbetten, in denen Patienten beatmet werden können. Krankenhäuser der umfassenden Notfallversorgung müssen unter anderem zusätzlich zur Chirurgischen und Inneren Abteilung über sieben weitere Fachabteilungen verfügen und mindestens 20 Intensivbetten vorhalten, in denen Patienten beatmet werden können.

Weitere Zuschläge für spezielle Versorgungsformen

Das Stufenkonzept des G-BA beinhaltet auch Module zur Notfall­versorgung von Kindern, zur Schwerverletztenversorgung, zur Schlaganfallversorgung, ein Modul Durchblutungsstörungen am Herzen und ein Modul Spezialversorgung. Wenn Krankenhausstandorte die Vorgaben für diese Module erfüllen, erhalten sie der Vereinbarung von DKG und GKV-Spitzenverband ebenfalls spezielle Zuschläge.

fos

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