Einigung auf Zuschläge für die Notfallversorgung

Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband haben sich offenbar auf die Höhe der Zuschläge verständigt, die an Krankenhäuser fließen sollen, die im Rahmen des Notfallstufenbeschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an der Notfallversorgung teilnehmen.
Demnach erhalten Krankenhäuser der Stufe eins für die Basisnotfallversorgung 150.000 Euro jährlich, Krankenhäuser der Stufe zwei für die erweiterte Notfallversorgung 450.000 Euro und Krankenhäuser der Stufe drei für die umfassende Notfallversorgung 700.000 Euro jährlich.
Das erklärte Johannes Wolff, Referatsleiter Krankenhausvergütung beim GKV-Spitzenverband, auf Nachfrage von Teilnehmern bei einer Veranstaltung des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) und der Deutschen Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) gestern Abend in Berlin.
Krankenhäuser, die nicht an der Notfallversorgung teilnehmen, müssen Wolff zufolge künftig einen Abschlag von 60 Euro je Krankenhausfall hinnehmen. Insgesamt stünden 295 Millionen Euro als Gesamtzuschlagsvolumen für die Notfallversorgung bereit, sagte der GKV-Referatsleiter. Er betonte jedoch zugleich, dass das Verhandlungsergebnis noch in den Gremien des GKV-Spitzenverbandes abgestimmt werden müsse.
Nach dem Gesetz hätten sich die Vertragspartner bereits bis zum 30. Juni 2018 auf die Höhe der Zu- und Abschläge verständigen müssen. Dass jetzt eine Vereinbarung zustande kam, wurde von Teilnehmern der DEKV-Veranstaltung auch auf den Druck aus dem Bundesgesundheitsministerium zurückgeführt. Das Ministerium habe gedroht, selbst das Schiedsamt anzurufen, wenn die Parteien sich nicht bis zum 1. Dezember einigten.
Der G-BA hatte im Rahmen des Krankenhausstrukturgesetzes den Auftrag erhalten, erstmals Mindeststandards für die Notfallstrukturen in den Krankenhäusern festzulegen. Am 19. April dieses Jahres legte er sein dreistufiges Notfallstufenkonzept vor.
Für jede Stufe wurden unter anderem die Art und Anzahl der Fachabteilungen, die Qualifikation des vorzuhaltenden Personals, die Kapazität zur Versorgung von Intensivpatienten sowie die medizinisch-technische Ausstattung definiert. Je nach Versorgungsstufe erhalten die Krankenhäuser Zuschläge, auf die sich die DKG und der GKV-Spitzenverband sowie der Verband der privaten Krankenversicherung jetzt offenbar geeinigt haben.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: