Politik

Zusatzbeitrag: BKK Dachverband stellt Einkommensausgleich infrage

  • Donnerstag, 19. Juli 2018
/Setareh, stockadobecom
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Berlin – Krankenkassen, die einen höheren Zusatzbeitrag erheben, subventionieren damit Kassen mit niedrigerem Zusatzbeitrag. Das hat der BKK Dachverband heute kritisiert und zugleich angemahnt, den derzeit bestehenden Einkommensausgleich der Zusatzbeitragssätze über den Gesundheitsfonds zu begrenzen. Dieser sollte nur noch bis zur Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes erfolgen, forderte der Kassenverband vor Journalisten in Berlin.

Beitragssatzsubventionierung über den Einkommensausgleich /BKK Dachverband
Beitragssatzsubventionierung über den Einkommensausgleich /BKK Dachverband

Hintergrund ist, dass die Krankenkassen Einnahmen, die sie durch den von ihnen erhobenen Zusatzbeitrag erhalten, komplett an den Gesundheitsfonds abführen müssen. Daraus erhalten sie dann den Zusatzbeitrag berechnet an den durch­schnittlichen Einnahmen eines gesetzlich Kranken­versicherten zugewiesen.

Eine Krankenkasse mit einem Zusatzbeitragssatz von 1,3 Prozent führt somit für ein Mitglied, das 4.350 Euro im Monat verdient, 56,55 Euro je Monat an den Gesundheitsfonds ab. Da die durchschnittlichen beitrags­pflichtigen Einnahmen eines GKV-Versicherten 2017 bei 1.998 Euro lagen, erhielt die Kasse 25,97 Euro aus dem Gesundheitsfond zurück. Die Differenz verbleibt im Gesundheitsfonds.

Die Viactiv Krankenkasse habe zum Beispiel bei einem Zusatzbeitragssatz von 1,7 Prozent 19,8 Millionen Euro an Einkommensausgleichszahlungen geleistet. Würde ein Ausgleich für den durchschnittlichen erhobenen Zusatzbeitragssatz von 1,0 erhoben, würde sich der Ausgleich auf 11,7 Millionen Euro verringern.

„Es ist doch absurd, dass eine Betriebskrankenkasse, die den höchsten Zusatzbeitrags­satz in der Republik erhebt, von diesem Zusatzbeitragssatz auch immer noch zehn bis 20 Prozent abgeben muss, an die Kasse, die den niedrigsten Zusatzbeitragssatz erhebt“, sagte Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbands. Er halte es daher für richtig, den Einnahmeausgleich zu begrenzen.

Der Gesetzgeber hatte den vollständigen Einkommensausgleich 2014 mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) eingeführt. Dadurch sollte vermieden werden, dasss ein Wettbewerb um besser verdienende Mitglieder entsteht, um niedrigere Zusatzbeiträge erheben zu können, so das Bundesministerium für Gesundheit.

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