Politik

Zusätzliche Finanzspritze für Pflegekassen in Aussicht

  • Freitag, 2. Oktober 2026
/Andrii Yalanskyi, stock.adobe.com
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Berlin – Den Pflegekassen geht das Geld aus. Um die drohenden Finanzlöcher in diesem Jahr zu stopfen, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein überplanmäßiges Darlehen in Höhe von 870 Millionen Euro beantragt. Bewilligt wurde vom Bundesfinanzministerium (BMF) nun ein Betrag in Höhe von 700 Millionen Euro. Dies geht aus einem Brief des BMF an den Haushaltsausschuss hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Um die Liquidität der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) zu sichern, war im Haushaltsgesetz 2026 geregelt worden, dass ein überjähriges zinsloses Bundesdarlehen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt wird. Gezahlt wird das Darlehen demnach in Teilbeträgen von 800 Millionen Euro jeweils zum Quartalsbeginn.

Im August und September hätten jedoch bereits Teildarlehenstranchen aus dem vierten Quartal vorgezogen werden müssen, „um einen temporären unterjährigen Liquiditätsbedarf im Ausgleichsfonds der SPV zu decken“, wie es in dem Brief heißt. Die Leistungsausgaben der Pflegekassen seien „aufgrund der weiterhin deutlichen Wachstumsdynamik bei der Zahl der Pflegebedürftigen stärker als ursprünglich angenommen gestiegen“.

Nach Berechnungen des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS), das den Ausgleichsfonds der SPV verwaltet, könnte es mit den verbleibenden Geldern aufgrund von Prognoseunsicherheiten bereits ab Oktober knapp werden. Spätestens im November würden zusätzliche Mittel benötigt. Das BMG hatte daher vorsorglich ein überplanmäßiges Darlehen beantragt.

Das BMF hält hingegen eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von bis zu 700 Millionen Euro für wahrscheinlich. Auch die „angesprochenen Prognoseunsicherheiten wären damit hinreichend berücksichtigt“, heißt es vom BMF. Die Auszahlung der überplanmäßigen Mittel werde bedarfsgerecht und monatsscharf erfolgen.

Das Finanzministerium bittet den Haushaltsausschuss nun um Einwilligung in die überplanmäßige Ausgabe. Die Mehrausgabe sei neben zeitlichen Gründen auch „sachlich unabweisbar“, da der Ausgleichsfonds der SPV ohne zusätzliche Mittel den monatlichen Finanzausgleich der Pflegekassen nicht mehr durchführen könne.

„Im Ergebnis erhielten Pflegebedürftige keine Geldleistungen mehr, für Pflegepersonen würden keine Rentenversicherungsbeiträge mehr gezahlt und Leistungserbringer erhielten keine Vergütung und somit die Pflegebedürftigen im Umkehrschluss auch keine Sachleistungen mehr. Es käme zu fortgesetzten, sich ausdehnenden Zahlungsstockungen im gesamten Bundesgebiet bis hin zu Nichtleistungen“, wird in dem Brief prognostiziert.

Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hatte bereits vergangene Woche eine erneute kurzfristige Finanzspritze in Aussicht gestellt. Die Finanznöte der Pflegeversicherung hatten sich zuletzt weiter zugespitzt. In der ersten Hälfte des Jahres lief ein Defizit von 770 Millionen Euro auf, wie der GKV-Spitzenverband Ende August mitteilte, der auch die Pflegekassen vertritt. Voraussichtlich im Oktober würden die Einnahmen nicht mehr reichen, um die Pflegeleistungen voll zu finanzieren, hieß es damals.

Das schwarz-rote Bundeskabinett hatte am Mittwoch nach langen Verhandlungen Teil eins eines Pakets zur Pflegereform auf den Weg gebracht. Damit soll die Finanzierung der Pflegeversicherung in einem ersten Schritt stabilisiert werden, wie Gesundheitsminister Linnemann sagte. Für eine zweite größere Strukturreform, die bis zum kommenden Sommer umgesetzt werden soll, soll eine Kommission Vorschläge erarbeiten.

nfs/dpa/bee

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