Bundesregierung einigt sich auf ein Pflegegesetz

Berlin – Das Bundeskabinett hat sich heute auf den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung geeinigt. Bis zum Morgen hatten die Koalitionspartner noch verhandelt. Geplant ist zunächst ein sogenannter „Stabilisierungspaket für die Pflege“.
Wesentliche Streitpunkte wurden indes in eine Expertenkommission verlagert, die in der kommenden Woche in Auftrag gegeben werden soll. Erste Vorschläge, unter anderem zu einer weiteren Strukturreform und zum Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung, soll die Kommission zu Beginn des kommenden Jahres vorlegen.
Nach Aussage des Bundesgesundheitsministers Carsten Linnemann (CDU) soll der Beitragssatz im kommenden Jahr stabil bei 3,6 Prozent bleiben. Steigen wird hingegen der Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte der sozialen Pflegeversicherung: Er wird demnach ab dem 1. Januar 2027 um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent angehoben. Für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehepartner ist künftig ein Zuschlag von 0,52 Punkten geplant.
„Wir werden Einsparungen vornehmen müssen. Einnahmen und Ausgaben müssen in eine Balance gebracht werden“, betonte Linnemann heute. So werde man beispielsweise auch das Begutachtungsinstrument ändern und es zielgenauer ausgestalten müssen.
Die Beitragsbemessungsgrenze werde man nicht wie ursprünglich vorgesehen um 1.000 Euro anheben, sondern analog zur gesetzlichen Krankenversicherung um monatlich 300 Euro, kündigte Linnemann an. Gutverdiener zahlen damit mehr.
Weiterhin sollen die Länder an den Investitionskosten beteiligt werden, um die Eigenanteile Pflegebedürftiger zu senken. Auch der kapitalgedeckte Pflegevorsorgefonds soll dem Entwurf zufolge weiterentwickelt werden. Vorschläge zu einem Pflegedeckel sollen ebenfalls erarbeitet werden.
Finanzierungslücke bleibt
Wo genau die fehlenden Gelder für die Finanzierung der Pflege in diesem und auch im kommenden Jahr herkommen sollen – für 2026 ist mit einem Defizit von rund 4,4 Milliarden Euro zu rechnen, 2027 mit 7,6 Milliarden Euro – blieb vorerst unbeantwortet. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und das Bundesfinanzministerium (BMF) seien jedoch im Austausch und warteten auf erste Vorschläge der zu bildenden Expertenkommission, hieß es von der Regierung.
Minister Linnemann machte wiederholt darauf aufmerksam, dass man auch die Prävention stärken wolle. Unter anderem soll im Rahmen der Pflegebegutachtung künftig konsequenter geprüft werden, ob eine Reha den Pflegebedarf senken könne. In pflegerischen Akut- und Notsituationen will man laut Entwurf zudem die Versorgung besser aufstellen. So sollen unter anderem mehr Plätze für die Kurzzeitpflege geschaffen werden.
Besonders wichtig sind Linnemann die pflegenden Angehörigen: Die Rentenpunkte sollen demnach nicht gekürzt werden. Vielmehr solle das Signal gesendet werden, „dass diese Menschen nicht nur für den Zusammenhalt wichtig sind, sondern auch das System als Ganzes stützen“, so Linnemann. Auch für die Belange von Familien mit pflegebedürftigen Kindern wolle man sich stärker einsetzen.
Mit der Expertenkommission möchte der Bundesgesundheitsminister das Pflegesystem strukturell für die Dreißigerjahre rüsten. Erste Vorschläge für eine weitere Strukturreform sollen bis Ende Januar 2027 vorgelegt werden. Erklärtes Ziel des Ministers ist es, den Entwurf im Frühjahr 2027 ins Kabinett einzubringen, sodass zum 1. Juli 2027 eine weitere Strukturreform in der Pflege angegangen werden kann.
Die Experten sollen unter anderem auch Vorschläge für den Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung erarbeiten und verfassungsrechtlich prüfen, ob Ausgleichsmechanismen möglich sind. Dies hatte vor allem die SPD gefordert und bis zuletzt mit einer Blockade des Kabinettbeschlusses gedroht, sollten ihre Forderungen nicht berücksichtigt werden.
„Die Pflegekommission hat nun den Arbeitsauftrag, innerhalb der nächsten Wochen konkrete Ergebnisse für eine strukturelle Reform vorzulegen, ausdrücklich auch einen verfassungskonformen Strukturausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung“, sagte die Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt. „Unser Ziel ist eine Pflegeversicherung, die dauerhaft solidarisch finanziert ist und auf die sich Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und die Beschäftigten verlassen können.“
Die „schlimmsten geplanten Leistungskürzungen“, wie beispielsweise Kürzungen beim Pflegegeld und bei den Zuschüssen zur stationären Pflege, seien verhindert worden, so Schmidt. „Kurzfristig wurde die Pflegeversicherung stabilisiert. Das war wichtig, ist aber noch keine Reform“, betonte sie.
Ähnlich äußerte sich Christis Pantazis, Gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion: „Unser Einsatz der vergangenen Tage hat konkrete Verbesserungen gebracht. Für uns war von Anfang an entscheidend: Die Stabilisierung der Pflegeversicherung darf nicht einseitig auf dem Rücken der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen oder der Beschäftigten erfolgen.“
Verschlechterungen habe man „aus dem ursprünglichen Entwurf herausverhandelt.“ Dazu gehörten beispielsweise die geplante Verlängerung der Verweildauerstufen bei den Leistungszuschlägen für Pflegeheimbewohnende und die vorgesehene Halbierung des Pflegegeldes bei erstmaliger Einstufung in Pflegegrad 2 oder 3.
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz sei die Finanzierungsgrundlage zunächst stabilisiert – die strukturellen Finanzierungsfragen der Pflegeversicherung jedoch noch nicht beantwortet, so Pantazis. Gebraucht werde keine jahrelange Debatte, sondern wissenschaftlich belastbare Antworten als Grundlage für politische Entscheidung. Diese solle die Expertenkommission liefern.
Kritik der Opposition
Kritik kommt aus der Opposition. Die Grünen etwa kritisieren die Einigung der Regierungskoalition zur Pflegereform als unzureichend. „Für echte Strukturreformen fehlt der Regierung eine Vision und die Kraft. Sie werden erneut in eine Kommission ausgelagert“, sagte die Grüne-Co-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann.
Die Einigung sei „wieder nur eine Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner“. Die Last trugen letztlich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, sagte die Politikerin. Auch bei Prävention und dem Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung sehe sie demnach weiteren Handlungsbedarf.
Als Sprecherin der Grünen für Pflegepolitik äußerte sich Simone Fischer. „Der Zeiger steht auf fünf nach zwölf: Die Koalition verschleppt die notwendige Pflegereform und richtet damit einen großen Vertrauensschaden an“, sagte sie.
Die notwendigen Entscheidungen würden erneut in die Zukunft verschoben, obwohl Pflegebedürftige und ihre Familien Sicherheit und Verlässlichkeit verdienten. „Der Gesetzentwurf ist nicht mehr als ein durchschaubares Tauschgeschäft und kein großer Reformvorschlag. Die Koalition bleibt weit hinter ihren Versprechen zurück. Gesundheitsminister Linnemann verspricht, die Beiträge stabil zu halten. Im selben Atemzug will er die Kinderlosen höher belasten“, kritisierte Fischer.
Das Kabinett habe „eine Pflegereform beschlossen, die in weiten Teilen genau so bleibt, wie Gesundheitsminister Linnemann sie haben wollte“, sagte Linken-Fraktionschef Sören Pellmann. „Die zentrale Forderung der SPD nach einer Beteiligung der privaten Pflegeversicherung ist hingegen vom Tisch.“
Krankenkassen sehen Verbesserungspotenzial
Auch der Vorstandschef des GKV-Spitzenverbandes, Oliver Blatt, äußerte sich zum heutigen Beschluss: „Die Koalition hat Verantwortung übernommen. Es ist ein gutes Zeichen, dass sich die Bundesregierung endlich auf den Weg macht und die Reform der Pflege jetzt angeht. Als wichtigsten Punkt packt die Koalition die Herausforderungen für stabile Finanzen an und legt einen Kompromiss vor, der die Finanzen stabilisieren soll.“
Ob die vorgeschlagenen Maßnahmen jedoch ausreichten, um die Finanzen im kommenden Jahr zu stabilisieren, bleibe abzuwarten. Der Entwurf habe zudem „noch Schlagseite“, da die Belastungen einseitig zulasten der Pflegebedürftigen und Beitragszahlenden verteilt würden. Hinzu kämen die Kosten der Coronapandemie und die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, die weiterhin der Pflegeversicherung „aufgedrückt“ würden.
In Finanzierungsfragen müssten Blatt zufolge auch Bund und Länder noch stärker in die Verantwortung genommen werden. Positiv bewertete er, dass die Kürzung der Rentenbeiträge verworfen wurde.
Der Verbandsdirektor der Privaten Krankenversicherung (PKV), Florian Reuther, begrüßte die Einigung der Bundesregierung auf eine Pflegereform ebenfalls. „Das Gesetz ist ein wichtiger und richtungsweisender Schritt, für den Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann Anerkennung gebührt. Der heutige Kabinettsbeschluss sollte im parlamentarischen Verfahren keinesfalls aufgeweicht werden.“
„Es ist richtig, dass sich die Bundesregierung nicht auf eine verfassungswidrige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung durch Privatversicherte eingelassen hat. Eine rechtmäßige und verlässliche Finanzierungsbasis ist die unverzichtbare Voraussetzung für eine zukunftssichere Pflegeversicherung und ein wichtiges Signal der Rechtsstaatlichkeit“, sagte er weiter.
Zu begrüßen sei die vorgesehene Prüfung von Maßnahmen zur Förderung der betrieblichen und privaten Pflegevorsorge. Die Bundesregierung müsse nun möglichst schnell weitere Schritte auf den Weg bringen, um die Soziale Pflegeversicherung „langfristig tragfähig zu halten und Generationengerechtigkeit zu wahren“, betonte Reuther.
Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse, begrüßte die Einigung der Regierung ebenfalls. Auch er machte jedoch auf die offene Finanzierungslücke der sozialen Pflegeversicherung aufmerksam.
„Hier braucht es schnell Klarheit. Zugleich werden mit dem heutigen Beschluss vor allem die Beitragszahlenden zusätzlich belastet“, sagte er. Der Bund müsse Kosten für gesamtgesellschaftliche Aufgaben übernehmen, dies könne nicht mit den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber geleistet werden. Auch die Coronaschulden müssten zurückgezahlt werden. Die geplante Expertenkommission müsse nun Vorschläge liefern, aus denen schnell politische Entscheidungen folgen müssten. Die Pflege könne sich „keine weitere lange Reformdebatte ohne Ergebnis leisten“, so Baas.
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