Ärzteschaft

Zuschlag für Authentifizierung unbekannter Patienten in Videosprechstunden bleibt erhalten

  • Donnerstag, 18. September 2025
/picture alliance, Sebastian Gollnow
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Berlin – Ärzte und Psychotherapeuten erhalten für die Authentifizierung von unbekannten Patienten in Videosprechstunden weiterhin einen Zuschlag. Der Bewertungsausschuss hat die zum Jahresende auslaufende Regelung bis zum 31. Dezember 2026 verlängert, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mittteilte.

Künftig soll die Authentifizierung auf Basis von digitalen Versichertenidentitäten erfolgen. Da diese aber noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen, müssen Praxen die Daten der elektronischen Gesundheitskarte wie bisher händisch erfassen, wenn der Patient in dem Quartal oder im Vorquartal noch nicht oder noch nie in der Praxis war.

Dazu halten die Patienten zu Beginn der Videosprechstunde ihre elektronische Gesundheitskarte in die Kamera. So kann das Praxispersonal die Identität prüfen und die notwendigen Daten erfassen. Der Patient bestätigt zudem, dass ein Versicherungsschutz besteht.

Praxen rechnen in diesen Fällen die Gebührenordnungsposition (GOP) 01444 für den Zuschlag zur Authentifizierung neben der Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale ab. Sie ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.

Die GOP wurde vor sechs Jahren befristet in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab aufgenommen und seitdem mehrfach verlängert. Im Herbst des kommenden Jahres wird der Bewertungsausschuss laut KBV prüfen, ob eine weitere Verlängerung für die GOP 01444 erforderlich ist.

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