Zwangsgeld gegen Baden-Württemberg verhängt

Stuttgart – Im Streit um die Luftqualität und Fahrverbote in Stuttgart greift das Verwaltungsgericht zu höheren Strafzahlungen. Künftig liegt das Zwangsgeld für das Land Baden-Württemberg bei 25.000 Euro statt bisher 10.000 Euro.
Außerdem muss die Summe diesmal nicht an die Justizkasse, sondern an eine gemeinnützige Organisation gezahlt werden, wie das Gericht heute mitteilte. Hintergrund ist, dass das Land Baden-Württemberg ein Urteil aus dem Sommer 2017 noch immer nicht vollständig umgesetzt hat.
Damals hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass auch für Euro-5-Diesel flächendeckende Fahrverbote eingeführt werden müssen. Die aktuellen Pläne für ein mögliches Fahrverbot vom 1. Juli 2020 an reichen aus Sicht der Richter nicht aus.
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