Politik

Baden-Württemberg geht gegen Fahrverbotsurteil vor

  • Montag, 2. Oktober 2017
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Stuttgart – Das Land Baden-Württemberg geht gegen das umstrittene Fahrverbots­urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vor. Die grün-schwarze Regierung einigte sich heute in Stuttgart auf eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht. Das wurde aus Koalitionskreisen bekannt. Die Einigung erzielten dem Vernehmen nach Minister­präsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU), nachdem der grün-schwarze Koalitionsausschuss am Freitag noch im Streit auseinandergegangen war.

Eigentlich waren bereits zum 1. Januar 2018 Diesel-Fahrverbote in Stuttgart geplant. Der Termin ist jetzt nicht mehr zu halten, da die Entscheidung des Bundesverwaltungs­gerichts in Leipzig frühestens im kommenden Jahr fallen dürfte. Das ist dann die letztinstanzliche Entscheidung. Eine Berufung hätte sich noch länger hingezogen.

Urteil erst einmal nicht rechtskräftig

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte Ende Juli geurteilt, dass die vorgesehenen Maßnahmen für die Landeshauptstadt nicht ausreichen, um die seit Jahren vor allem mit Stickoxiden und Feinstaub verschmutzte Luft nachhaltig zu verbessern. Somit drohen Fahrverbote für alte Diesel-Autos, die als Hauptverursacher von Stickoxiden gelten. Die sofortige Umsetzung der Fahrverbote ist jetzt aber vom Tisch. Denn das Stuttgarter Urteil wird erst einmal nicht rechtskräftig.

Eigentlich wollten die Grünen eine Annahme des Urteils. Die CDU wollte hingegen eine Berufung, um das Urteil auch inhaltlich noch einmal zu überprüfen. Die CDU-Politiker verbanden mit der Berufung die Hoffnung, dass bei einem neuen Urteil kürzlich geplante Maßnahmen berücksichtigt werden könnten. Dazu zählen insbesondere Software-Updates für Diesel-Autos, die die Industrie angekündigt hat.

Kritiker halten die Software-Updates aber für nicht ausreichend, um die Luft wesentlich sauberer zu bekommen. Auch das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte erklärt, dass es ohne Fahrverbote nicht geht. Sowohl die Grünen als auch CDU hatten mehrfach erklärt, notfalls auch eine Sprungrevision mittragen zu wollen. Dabei werden lediglich die rechtlichen Aspekte des Urteils noch einmal gegengecheckt.

Dazu gehört zum Beispiel die Frage, ob das Land Fahrverbote in Eigenregie umsetzen kann, wenn der Bund nicht handelt, obwohl er eigentlich zuständig wäre. Das Verwaltungsgericht Stuttgart war der Meinung, das Land könne selbst Zonen einrichten, in die ältere Diesel nicht fahren dürften. Dieser Aspekt ist aber strittig.

dpa

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