Politik

Zwangsmitgliedschaft in Pflegekammer beschäftigt niedersächsisches Oberverwaltungs­gericht

  • Mittwoch, 21. August 2019

Lüneburg – Über die Pflichtmitgliedschaft in der unter Pflegekräften umstrittenen Pflege­kammer will morgen das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entscheiden. Zwei Klägerinnen weh­ren sich gegen ihre Mitgliedschaft, wie eine OVG-Sprecherin in Lüneburg mitteil­te. Eine Entscheidung werde voraussichtlich im Laufe des Tages fallen, sagte sie.

Ob das Pflegekammergesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist, steht im Vordergrund eines Verfahrens. Die Klägerin halte die Pflichtmitgliedschaft für unverhältnismäßig, sagte die OVG-Sprecherin. In einem zweiten Verfahren geht es hauptsächlich darum, ob als Fallmanagerin eines Krankenhauses einer der von dem Gesetz betroffenen Berufe aus­geübt wird.

Das Verwaltungsgericht Hannover hatte die Regelungen zur Pflegekammer als ver­fassungs­gemäß angesehen. Niedersachsen habe seine Gesetzgebungskompetenz nicht überschritten, entschieden die Richter im November. Die Pflichtmitgliedschaft verletze keine Grundrechte. Die Tätigkeit der damals als Fallmanagerin beschäftigten Klägerin sei eine Berufsausübung im Sinne des Gesetzes, befanden die Richter.

Die noch von der rot-grünen Landesregierung 2016 angestoßene Pflegekammer ist eine berufsständige Selbstverwaltung, der die niedersächsischen Fachkräfte der Alten-, Kran­ken- und Kinderkrankenpflege angehören. Sie müssen einen nach ihrem Einkommen berechneten Beitrag zahlen.

2018 hatte die Kammer an die mehr als 90.000 Mitglieder Bescheide über den Höchst­bei­­trag von 140 Euro verschickt. Um weniger zu zahlen, sollten sie ihr steuerpflichtiges Jahresbruttoeinkommen angeben. Das Vorgehen löste bei vielen Beschäftigten Ärger aus. In einer Petition forderten mehr als 40.000 Unterzeichner die Abschaffung der Kammer.

Die Beitragsordnung wurde zwischenzeitlich geändert. Die FDP setzt sich für ein Ende der Zwangsmitgliedschaft ein. Befürworter der 2017 per Gesetz beschlossenen Kammer sehen in ihr eine Chance, den Stellenwert der Pflege zu erhöhen. Sie soll eine Berufsord­nung erstellen und bei der Gesetzgebung beraten, im Juni hat die Kammer zudem eine Ethikkommission eingerichtet.

dpa

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