Zwei weitere Anbieter für Videosprechstunde zertifiziert

Berlin – Zwei weitere Anbieter haben das Zertifikat für die Videosprechstunde erhalten. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Vertragsärzte können laut KBV nun bei der Anwendung dieser telemedizinischen Leistung zwischen sechs Dienstleistern wählen.
Ärzte können seit Mitte vergangenen Jahres bei bestimmten Indikationen Videosprechstunden zur Verlaufskontrolle anbieten und über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Sie benötigen dafür neben einem Bildschirm mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher sowie einer Internetverbindung einen zertifizierten Videodienstanbieter. Dieser stellt die Verbindung her und sorgt dafür, dass die Übertragung reibungslos und vor allem sicher verläuft.
Videodienstanbieter müssen allerdings über entsprechende Sicherheitsnachweise verfügen. So muss die Videosprechstunde während der gesamten Übertragung nach dem Stand der Technik Ende-zu-Ende verschlüsselt sein. Ferner ist festgelegt, dass die apparative Ausstattung der Praxis und die elektronische Datenübertragung eine angemessene Kommunikation mit dem Patienten gewährleisten muss.
Die KBV listet auf ihrer Internetseite zur Videosprechstunde alle zertifizierten Anbieter auf, sodass sich niedergelassene Ärzte dort informieren können. Zudem bietet die Themenseite einen Überblick über technische und fachliche Anforderungen sowie Information zur Abrechnung und Vergütung von Videosprechstunden.
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