Zytostatika-Zubereitungen: Kaum Beanstandungen bei Prüfung von Apotheken

Düsseldorf – 99,2 Prozent der Zytostatika-Zubereitungen von Apotheken in Nordrhein-Westfalen (NRW) waren nicht zu beanstanden. Das ist das Ergebnis unangemeldeter Inspektionen und Probenentnahmen von allen 116 Apotheken in NRW, die patientenindividuelle Krebsmedikamente herstellen. Das teilte heute das Gesundheitsministerium NRW mit.
Demnach wurden 123 Proben untersucht, wovon bei 122 die Zubereitungen hinsichtlich Wirkstoffidentität und Wirkstoffgehalt den patientenindividuellen ärztlichen Verordnungen entsprachen, erklärte das Ministerium. Die beanstandete Probe habe einen Mindergehalt knapp außerhalb des nach dem allgemein anerkannten Stand der pharmazeutischen Wissenschaft zulässigen unteren Grenzwertes aufgewiesen, hieß es weiter.
Kein Systemfehler gefunden
„In diesem Fall wurden in der Apotheke unangekündigt weitere Proben gezogen, die alle den Vorgaben der ärztlichen Verordnungen entsprachen. Auch die vor Ort durchgeführte Inspektion ergab keine Hinweise auf einen systematischen Fehler“, schreibt das Ministerium. Von einer Patientengefährdung sei nicht auszugehen. Die Probennahmen erfolgten zum überwiegenden Teil (68 Prozent) aus der laufenden Produktion. 32 Prozent der Proben waren Rückläufer, die bereits ausgeliefert waren, aber nicht zur Anwendung kamen.
Bei den Inspektionen in den Apotheken stellten die Prüfer teilweise Mängel fest. Laut Ministerium handele es sich überwiegend um Dokumentationsmängel (85 Prozent) und in einem geringeren Umfang um organisatorische Mängel (15 Prozent). Die Beseitigung der Mängel seien angeordnet und die Umsetzung überwacht worden, hieß es weiter. In einem Fall untersagten die Behörden laut Ministerium bis zur Beseitigung der festgestellten Mängel vorübergehend die Herstellung von Zytostatika-Zubereitungen. Die in dieser Apotheke entnommenen und untersuchten Proben hätten allerdings der ärztlichen Verschreibung entsprochen.
„Die Ergebnisse der Überwachung zeigen, dass die Herstellung von patienten-individuellen Zytostatika-Zubereitungen im Land qualitativ hochwertig und entsprechend den ärztlichen Verordnungen erfolgt“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Hinweise auf systematische Unterdosierungen, wie im Fall des „Bottroper Apothekerskandals“, habe man nicht festgestellt, so der Minister weiter. Dennoch zeigten die festgestellten Mängel, dass Kontrollen zur Sensibilisierung der Apotheken notwendig seien. Eine beanstandete Probe sei „immer noch eine Probe zu viel“.
Seit August 2017 hat NRW-Gesundheitsminister Laumann die Apothekenüberwachung im Land durch mehrere Erlasse neu geordnet. Hintergrund war ein Skandal um einen Bottroper Apotheker, der bei der Zytostatika-Zubereitung zu geringe Dosierungen verwendet hatte. Das Landgericht Essen verurteilte den Mann unlängst zu zwölf Jahren Haft. Nach Überzeugung des Essener Landgerichts hat der 48-Jährige jahrelang lebenswichtige Medikamente seiner Patienten gestreckt, um seinen luxuriösen Lebensstil zu finanzieren.
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