Politik

Gesundheits­ministerium beauftragt Evaluation des Risikostruktur­ausgleichs

  • Montag, 19. Dezember 2016

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat das Bundesversicherungsamt (BVA) damit beauftragt, bis zum 30. September den morbiditätsorientierten Risikostrukturaus­gleich (Morbi-RSA) zu evaluieren. Der entsprechende Erlass ist mit dem 13. Dezember datiert, den Krankenkassen zugestellt wurde er erst am heutigen Montag.

Darin wird der wissenschaftliche Beirat des BVA vom Bundesgesundheitsministerium beauftragt „in einem Sondergutachten die Wirkungen des Morbi-RSA zu überprüfen sowie die Fol­gen relevanter Vorschläge zur Veränderung des Morbi-RSA empirisch abzuschätzen“, heißt es in dem BMG-Erlass sowie in dem Schreiben des BVA an den GKV-Spitzen­ver­band, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen.

Den sieben Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirates unter dem Vorsitz von Gesund­heitsökonom Jürgen Wasem werden zwei weitere Experten zur Seite gestellt, heißt es außerdem. Dem Vernehmen nach sollen zwei weitere Gesundheitsökonomen berufen werden.

Die Evaluierung des Morbi-RSA, dem Finanzausgleich unter den gesetzlichen Kranken­kassen, hatten fast alle Kassen in den vergangenen Monaten mit mehr oder weniger Vehemenz gefordert. Vor allem die Ersatzkassen (unter anderem die Techniker Kranken­kasse und die Barmer), die Innungs- sowie die Betriebskrankenkassen hatten das The­ma immer wieder auf die Agenda gesetzt.

Die Kassen des AOK-Systems hielten sich dagegen zurück – profitieren sie doch nach Aussagen der anderen Kassen haupt­sächlich von dem derzeitigen Verteilungsmecha­nis­mus. Im Laufe des Jahres 2016 wurden insgesamt sechs Gutachten der Krankenkassen vorgelegt, an welchen Stellen man die Verteilung der Kassenmilliarden verändern müss­te, um mehr Chancen auf einen fairen Wettbewerb zu erreichen.

Die Opposition im Bundestag hat die Beauftragung der Evaluierung befürwortet. „Ich be­grüße ausdrücklich, dass nun auch der Gesundheitsminister endlich aktiv geworden ist um Schieflagen im Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen zu analysieren“, erklär­te die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, in einer Mit­tei­lung. Allerdings sei die Beauftragung in dieser Form nicht zielführend.

„Der in der Eile ausgegebene Erlass springt zu kurz. Wir brauchen dringend weitere ge­setz­geberische Maßnahmen um die Datengrundlage zu schaffen, die eine umfassende Evaluation benötigt, sonst wird der Erkenntnisgewinn sich sehr in Grenzen halten“, sagte Klein-Schmeink. Dazu zählen für sie die Erhebung von sozio-ökonomischen Daten und Re­gionalmerkmale. „Wir haben einen Antrag eingebracht, der auf den dringenden Hand­lungsbedarf hingewiesen hat“, erklärte die Grünen-Politikerin. Allerdings wird der Ge­sund­­­heitsausschuss des Bundestages sich mit dem Antrag erst im März befassen.

bee

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