Gesundheitsministerium beauftragt Evaluation des Risikostrukturausgleichs
Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat das Bundesversicherungsamt (BVA) damit beauftragt, bis zum 30. September den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) zu evaluieren. Der entsprechende Erlass ist mit dem 13. Dezember datiert, den Krankenkassen zugestellt wurde er erst am heutigen Montag.
Darin wird der wissenschaftliche Beirat des BVA vom Bundesgesundheitsministerium beauftragt „in einem Sondergutachten die Wirkungen des Morbi-RSA zu überprüfen sowie die Folgen relevanter Vorschläge zur Veränderung des Morbi-RSA empirisch abzuschätzen“, heißt es in dem BMG-Erlass sowie in dem Schreiben des BVA an den GKV-Spitzenverband, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen.
Den sieben Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirates unter dem Vorsitz von Gesundheitsökonom Jürgen Wasem werden zwei weitere Experten zur Seite gestellt, heißt es außerdem. Dem Vernehmen nach sollen zwei weitere Gesundheitsökonomen berufen werden.
Die Evaluierung des Morbi-RSA, dem Finanzausgleich unter den gesetzlichen Krankenkassen, hatten fast alle Kassen in den vergangenen Monaten mit mehr oder weniger Vehemenz gefordert. Vor allem die Ersatzkassen (unter anderem die Techniker Krankenkasse und die Barmer), die Innungs- sowie die Betriebskrankenkassen hatten das Thema immer wieder auf die Agenda gesetzt.
Die Kassen des AOK-Systems hielten sich dagegen zurück – profitieren sie doch nach Aussagen der anderen Kassen hauptsächlich von dem derzeitigen Verteilungsmechanismus. Im Laufe des Jahres 2016 wurden insgesamt sechs Gutachten der Krankenkassen vorgelegt, an welchen Stellen man die Verteilung der Kassenmilliarden verändern müsste, um mehr Chancen auf einen fairen Wettbewerb zu erreichen.
Die Opposition im Bundestag hat die Beauftragung der Evaluierung befürwortet. „Ich begrüße ausdrücklich, dass nun auch der Gesundheitsminister endlich aktiv geworden ist um Schieflagen im Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen zu analysieren“, erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, in einer Mitteilung. Allerdings sei die Beauftragung in dieser Form nicht zielführend.
„Der in der Eile ausgegebene Erlass springt zu kurz. Wir brauchen dringend weitere gesetzgeberische Maßnahmen um die Datengrundlage zu schaffen, die eine umfassende Evaluation benötigt, sonst wird der Erkenntnisgewinn sich sehr in Grenzen halten“, sagte Klein-Schmeink. Dazu zählen für sie die Erhebung von sozio-ökonomischen Daten und Regionalmerkmale. „Wir haben einen Antrag eingebracht, der auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen hat“, erklärte die Grünen-Politikerin. Allerdings wird der Gesundheitsausschuss des Bundestages sich mit dem Antrag erst im März befassen.
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