Politik

Krankenhäuser immer noch mit Kassen-Rück­forderungen für Schlaganfall­versorgung konfrontiert

  • Dienstag, 19. Februar 2019
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Berlin – Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) kritisiert, einige Krankenkassen forderten weiterhin von Kliniken Geld für die Versorgung von Schlaganfallpatienten zurück. „Für uns ist dieses Verhalten nicht nachvollziehbar. Es widerspricht aus unserer Sicht der durch Intervention von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zustande gekommenen gemeinsamen Empfehlung zum Umgang mit dem Problem der rückwirkenden Kassenklagen zur Schlaganfallversorgung, der sich auch die Spitzenverbände der Krankenkassen angeschlossen haben“, sagt der Verbandspräsident Josef Düllings.

Zwei Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) hatten im November 2018 zu einer Klagewelle von Krankenkassen bei Krankenhäusern mit Schlaganfallversorgung geführt. Aufgrund der BSG-Urteile konnten Krankenkassen Rückforderungen gegen Kliniken geltend machen, wenn diese bestimmte Vorgaben nicht eingehalten hatten.

Am 6. Dezember riefen das Bundesministerium für Gesundheit, der GKV-Spitzen­verband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft die Krankenkassen in Deutschland dazu auf, bei den Sozialgerichten eingereichte Klagen wegen möglicherweise fehlerhafter Krankenhausabrechnungen zur neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls und zur geria­trischen frührehabilitativen Komplexbehandlung zu überprüfen. Die Konfliktparteien sollten die Klagen und Aufrechnungen fallen lassen, sofern die neu definierten Kriterien zur Behandlung von Schlaganfall- und Geriatrie­patienten erfüllt seien. Dazu hatte das Deutsche Institut für medizinische Dokumen­tation und Information (DIMDI) zwei Klarstellungen zum Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) 2019 veröffentlicht.

Bereits am 4. Februar hatten sich die Ersatzkassen, AOKs, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und die Knappschaft dagegen gewehrt, sie zögen die Klagen nicht der Vereinbarung gemäß zurück. Die Klagen gegen die betroffenen Krankenhäuser würden „zeitnah vollständig zurückgenommen, sofern die in der Empfehlung formulierte Voraussetzung erfüllt ist“, erklärten sie. Aber ob diese Voraussetzung erfüllt sei, müssten die Kassen je im Einzelfall prüfen – und das brauche Zeit.

„Wenn kürzlich die Krankenkassen in einer gemeinsamen Presseerklärung behaupteten, sie würden sich entsprechend dieser Empfehlung verhalten, ist das in der Praxis jedenfalls noch nicht überall angekommen. Zum Teil werden Nachverhandlungen gefordert, bei denen es um mehrere Millionen Euro geht. Das hat mit einfachen Nachprüfungen, die angeblich vorgenommen werden, nichts zu tun“, widersprach jetzt Dülling. „Die daran beteiligten Kassen müssen sich endlich an die gemeinsame Empfehlung halten“, forderte er.

hil

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