Politik

Krankenkassen sollen Klagen vor Sozialgerichten zu Krankenhaus­abrechnungen überprüfen

  • Donnerstag, 6. Dezember 2018
/winyu, stock.adobe.com
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Berlin – Bundesministerium für Gesundheit (BMG), GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben die Krankenkassen in Deutschland heute gemeinsam dazu aufgerufen, bei den Sozialgerichten eingereichte Klagen wegen möglicherweise fehlerhafter Krankenhausabrechnungen zur neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls und zur geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung zu überprüfen.

Demnach sollten die Konfliktparteien die Klagen und Aufrechnungen fallen lassen, sofern die neu definierten Kriterien zur Behandlung von Schlaganfall- und Geriatrie-Patienten erfüllt seien. Dazu hatte das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) gestern zwei Klarstellungen zum Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) 2019 veröffentlicht.

Im neuen OPS-Katalog ist jetzt beispielsweise formuliert, dass die auf maximal 30 Minuten begrenzte Zeitspanne zwischen Rettungstransportbeginn und Rettungstransportende die Zeit ist, die der Patient im Transportmittel verbringt. Wird diese Zeit eingehalten, kann ein Krankenhaus Zuschläge erhalten. Die Klarstellung ist rückwirkend ab dem 1. Januar 2014 gültig.

Das DIMDI präzisiert damit auf Anordnung des BMG die bisherige Formulierung im OPS-Katalog, die zuletzt für Probleme gesorgt hatte. Das Bundessozialgericht hatte in einer Entscheidung über die Vergütung (Az.: B 1 KR 38/17 R) für die Schlaganfallbehandlung die Definition der reinen Transportzeit neu gedeutet.

Im Ergebnis sahen viele Krankenkassen die Chance, Geld von den Kliniken zurückzuerhalten. Da dies nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprach, veränderte das BMG Fristen für Klagen der Kassen. Dies führte am Ende zu einer Klagewelle vor den Sozialgerichten.

Im Streit um die Abrechnung der Mehrwertsteuer bei Krebsmedikamenten empfehlen DKG und GKV-SV, Klagen und Aufrechnungen ruhen zu lassen, bis das Bundessozial­gericht (BSG) dazu Anfang kommenden Jahres eine Entscheidung gefällt hat. Auf die Geltendmachung eigener Kosten zur Bearbeitung der Klagen und Aufrechnungen sollten sowohl Krankenhäuser als auch Krankenkassen verzichten.

Das Ministerium kündigte an, den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zeitnah mitzuteilen, dass die Rücknahme von Klagen im Sinne der vorliegenden Empfehlung beziehungsweise die Anerkennung der Forderungen aufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Dieses solle bei der Aufsicht berücksichtigt werden.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zeigte sich heute erfreut über die Bereitschaft zum Kompromiss bei Kliniken und Kassen. Johann-Magnus von Stackelberg, Vize-Vorstandsvorsitzender des GKV-SV, bezeichnete die Empfehlung als „tragfähige Lösung“. DKG-Präsident Gerald Gaß erklärte, die gemeinsame Erklärung unterstreiche, dass die Krankenhäuser korrekt abgerechnet hätten.

may

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