121 Krankenhäuser erhalten Versorgungszuschlag

Berlin – 121 Krankenhäuser in ländlichen Regionen erhalten im kommenden Jahr einen Versorgungszuschlag von 400.000 Euro. Darauf haben sich GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) verständigt.
„Von unserer Entscheidung profitieren viele Menschen auf dem Land ganz direkt“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. Diese würden ein Krankenhaus für die Grundversorgung in ihrer Nähe haben, das auf jeden Fall die Abteilungen Innere Medizin sowie Chirurgie und/oder Geburtshilfe bereitstelle.
GKV-Spitzenverband, DKG und PKV-Verband setzen mit der Entscheidung einen gesetzlichen Auftrag um. Sie vereinbaren dazu jährlich eine Liste von Krankenhäusern, welche Kriterien erfüllen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festgelegt hat.
Laut diesen Kriterien sollen bedarfsnotwendige Krankenhäuser der Grundversorgung berücksichtigt werden, die jeweils eine Fachabteilung für Innere Medizin und für Chirurgie vorhalten, und Krankenhäuser, die eine geburtshilfliche Fachabteilung vorhalten.
Der Zuschlag für bedarfsnotwendige ländliche Krankenhäuser wird auch dann ausgezahlt, wenn die entsprechenden Kliniken kein Defizit haben. Im Gegensatz zum letzten Jahr sind fünf Krankenhausstandorte neu auf die Förderliste gekommen, vier Krankenhausstandorte wurden von der Liste gestrichen.
„Die Coronapandemie hat gezeigt, wie wichtig eine flächendeckende und gut funktionierende Krankenhausversorgung ist“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Die Sicherstellungszuschläge leisteten dabei einen Beitrag, die notwendigen Vorhaltungen zu finanzieren. Das Instrument müsse zukünftig noch weiter an Bedeutung gewinnen.
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