Krankenhäuser wollen Unterstützung von Privater Krankenversicherung

Köln – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert finanzielle Hilfen der Privaten Krankenversicherung (PKV) für die Krankenhäuser ein. Die Bereitschaft der PKV, niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten durch Honorarzuschläge zu helfen, sei ausdrücklich zu begrüßen.
Es gebe aber auch im stationären Bereich hohe Ausfälle durch den Wegfall von Erlösen aus der Behandlung von Privatversicherten. „Es ist also im gleichen Maße notwendig, dass die PKV an die Krankenhäuser einen Pandemiezuschlag leistet“, erklärte dazu Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG.
Die PKV werde durch die Belegrückgänge im stationären Bereich von 30 bis 50 Prozent finanziell deutlich entlastet, da die Freihaltepauschale aus Bundesmitteln aufgebracht werde. Die Krankenhäuser dagegen hätten hohe Erlösausfälle bei den Wahlleistungen.
„Die PKV ist gefordert, aus ihren sich durch die Coronakrise ergebenden Überschüssen einen Beitrag zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser in dieser außerordentlich schwierigen Phase des Gesundheitswesens zu leisten“, so Baum.
Der PKV-Verband sieht sich zu Unrecht kritisiert: Die PKV und die Beihilfe seien vollumfänglich an allen krisenbedingten Zusatzzahlungen bei den Krankenhausentgelten beteiligt. Die PKV sei von der Aussetzung des Fixkostendegressionsabschlags und abweichenden Vereinbarungen von Ausgleichssätzen für Mehr- oder Mindererlöse in gleicher Weise wie die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) betroffen.
Zudem sei man bei der Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwerts mit 270 Millionen Euro und den Mehrkosten für Schutzausrüstungen mit 24 Millionen Euro beteiligt. Weiterhin werde die PKV Zusatzentgelte für Coronatests in Krankenhäusern wie die GKV leisten.
Mehraufwände für Hygienemaßnahmen sowie telemedizinische und telefonische Leistungen im ambulanten Bereich können mit zusätzlichen Entgelten abgerechnet werden. Dazu hat der PKV-Verband entsprechende Vereinbarungen mit Bundesärztekammer (BÄK) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sowie weiteren Verbänden der Leistungserbringer getroffen. Der zu erwartende Mehrbeitrag allein für zusätzliche Hygienemaßnahmen im ambulanten Bereich beläuft sich laut PKV-Verband unter Beteiligung der Beihilfe auf mehr als 300 Millionen Euro.
Auch trügen, so der PKV-Verband, die Privatversicherten laut Berechnungen des RWI Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung jährlich gut drei Milliarden Euro zum Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds bei.
Dies entspreche einem Anteil von rund 20 Prozent, obwohl nur ungefähr zehn Prozent der Deutschen im privaten System versichert seien. Sollten weitere Pandemiekosten über eine Steuerfinanzierung abgewickelt werden, so könne man davon ausgehen, dass Privatversicherte auch hier über ihre Steuern einen überproportional größeren Anteil tragen.
Laut des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS Verband) belaufen sich die Honorareinbußen der niedergelassenen Ärzte für privatärztliche Leistungen infolge der Coronapandemie für April auf knapp 33 Prozent. Einige Fachgruppen haben demnach deutlich überdurchschnittliche Honorareinbußen zu verzeichnen. Analysiert wurden die Abrechnungen von insgesamt 3.571 niedergelassenen Ärzten im gesamten Bundesgebiet.
„Unsere Daten zeigen, dass die HNO-Ärzte mit fast 44 Prozent Honorareinbußen die Auswirkungen der Pandemie am stärksten zu spüren bekommen“, erläuterte Stefan Tilgner, Geschäftsführer des PVS Verbandes. Auch die Hausärzte lägen mit knapp 37 Prozent deutlich über dem Durchschnitt, das gelte auch für die Kinder- und Jugendärzte, die Honorarrückgänge von 36 Prozent zu verzeichnen haben.
Die finanziellen Auswirkungen des Wegbrechens von Patientenkontakten in den Praxen könnten schon jetzt aus eigener Kraft nur schwer kompensiert werden, mahnte Tilgner. Existenzbedrohende und damit strukturverändernd wirkende Einbußen müssten im Zusammenspiel aller Akteure verhindert werden.
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