GKV-Spitzenverband: Pauschalen für Krankenhäuser sind zu hoch

Berlin – Der GKV-Spitzenverband hat kritisiert, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die aus Sicht des Verbandes bestehende Übervergütung bestimmter Krankenhäuser in der Coronapandemie nicht in ausreichendem Maße abschaffen will. Zum Hintergrund: Seit dem 16. März erhalten die Krankenhäuser gemäß COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz eine Pauschale von 560 Euro für jedes leerstehende Bett.
Ein vom BMG eingesetzter Beirat hat nun empfohlen, diese Pauschale zu staffeln – je nach Vorhaltekosten der Krankenhäuser. In einer Ausgleichszahlungs-Änderungs-Verordnung will das BMG die Krankenhäuser in fünf Kategorien einteilen. Häuser mit hohen Vorhaltekosten sollen eine Pauschale von 760 Euro erhalten, Häuser mit niedrigen Vorhaltekosten eine Pauschale von 360 Euro.
In einer Stellungnahme zu dem Verordnungsentwurf begrüßt der GKV-Spitzenverband „die überfällige Differenzierung der Freihaltepauschale für Krankenhäuser“. Allerdings bleibe der Entwurf in mehrfacher Hinsicht hinter den Möglichkeiten zurück.
Zum einen kritisiert der GKV-Spitzenverband, dass der Erlösausfall je Belegungstag passgenauer hätte errechnet werden können, indem der Case-Mix-Index eines Krankenhauses durch die durchschnittliche Verweildauer der Behandlungsfälle dividiert worden wäre. „Der vorliegende Entwurf mit seiner Einteilung in fünf Gruppen vermindert die größten Verwerfungen, beseitigt sie allerdings nicht“, so der Verband.
Pauschalen sukzessive absenken
Zum anderen seien die Pauschalen grundsätzlich zu hoch angesetzt. Deshalb seien ökonomische Anreize entstanden, Betten leer stehen zu lassen. In der Folge habe der extreme Belegungsrückgang in den Krankenhäusern in einigen Bereichen zu einer Unterversorgung geführt. Deshalb fordert der GKV-Spitzverband, die Pauschalen zum Ausgleich leer stehender Betten sukzessive abzusenken.
Dabei weist der Verband darauf hin, dass im ursprünglichen Gesetzentwurf zum COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz bereits eine gestaffelte Vergütung vorgesehen war, die die Bundesregierung nach Forderungen der Krankenhäuser durch eine einheitliche Pauschale für alle Krankenhäuser ersetzt hatte.
Ursprünglich seien 560 Euro pro freigehaltenem Bett bereits ausschließlich für Maximalversorger mit hohen Vorhaltekosten vorgesehen gewesen, so der GKV-Spitzenverband. Zudem zeigten Auswertungen auf Basis von Kassendaten, dass 560 Euro deutlich zu hoch angesetzt seien. „Legt man die durchschnittliche Vergütung und Verweildauer je Fall (Somatik) vor der Coronapandemie zugrunde, ergibt sich rechnerisch ein Wert von deutlich unter 500 Euro“, schreibt der Verband.
Zahl der benötigten Intensivbetten ermitteln
Zudem schlägt der GKV-Spitzenverband vor, Krankenhäuser ohne intensivmedizinische Versorgungsleistung von der Freihaltepauschale gänzlich auszuschließen. Denn nach dem Willen der Politik sollten die Krankenhausbetten ja nur freigehalten werden, um mehr intensivmedizinische Versorgungsleistungen zu ermöglichen.
Schließlich bedürfe es dringend rationaler Grundlagen zur Bestimmung der notwendigen Anzahl an Intensivbetten für COVID-19-Patienten einschließlich deren Finanzierung.
Heute ist noch unklar, wie viele Intensivbetten für die Behandlung von COVID-19-Patienten gebraucht werden. Ende April hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Krankenhäusern empfohlen, 25 Prozent der Intensivbetten für COVID-19-Patienten freizuhalten.
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