Politik

GKV-Spitzenverband: Pauschalen für Krankenhäuser sind zu hoch

  • Dienstag, 9. Juni 2020
/dpa
/dpa

Berlin – Der GKV-Spitzenverband hat kritisiert, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die aus Sicht des Verbandes bestehende Übervergütung bestimmter Krankenhäuser in der Coronapandemie nicht in ausreichendem Maße abschaffen will. Zum Hintergrund: Seit dem 16. März erhalten die Krankenhäuser gemäß COVID-19-Krankenhausentlas­tungs­gesetz eine Pauschale von 560 Euro für jedes leerstehende Bett.

Ein vom BMG eingesetzter Beirat hat nun empfohlen, diese Pauschale zu staffeln – je nach Vorhaltekosten der Krankenhäuser. In einer Ausgleichszahlungs-Änderungs-Verord­nung will das BMG die Krankenhäuser in fünf Kategorien einteilen. Häuser mit hohen Vor­haltekosten sollen eine Pauschale von 760 Euro erhalten, Häuser mit niedrigen Vorhalte­kosten eine Pauschale von 360 Euro.

In einer Stellungnahme zu dem Verordnungsentwurf begrüßt der GKV-Spitzenverband „die überfällige Differenzierung der Freihaltepauschale für Krankenhäuser“. Allerdings bleibe der Entwurf in mehrfacher Hinsicht hinter den Möglichkeiten zurück.

Zum einen kritisiert der GKV-Spitzenverband, dass der Erlösausfall je Belegungstag pass­genauer hätte errechnet werden können, indem der Case-Mix-Index eines Kranken­hauses durch die durchschnittliche Verweildauer der Behandlungsfälle dividiert worden wäre. „Der vorliegende Entwurf mit seiner Einteilung in fünf Gruppen vermindert die größten Verwerfungen, beseitigt sie allerdings nicht“, so der Verband.

Pauschalen sukzessive absenken

Zum anderen seien die Pauschalen grundsätzlich zu hoch angesetzt. Deshalb seien öko­no­mische Anreize entstanden, Betten leer stehen zu lassen. In der Folge habe der extre­me Belegungsrückgang in den Krankenhäusern in einigen Bereichen zu einer Unterver­sor­gung geführt. Deshalb fordert der GKV-Spitzverband, die Pauschalen zum Ausgleich leer stehender Betten sukzessive abzusenken.

Dabei weist der Verband darauf hin, dass im ursprünglichen Gesetzentwurf zum COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz bereits eine gestaffelte Vergütung vorgesehen war, die die Bundesregierung nach Forderungen der Krankenhäuser durch eine einheitliche Pau­schale für alle Krankenhäuser ersetzt hatte.

Ursprünglich seien 560 Euro pro freigehaltenem Bett bereits ausschließlich für Maximal­ver­sorger mit hohen Vorhaltekosten vorgesehen gewesen, so der GKV-Spitzenverband. Zudem zeigten Auswertungen auf Basis von Kassendaten, dass 560 Euro deutlich zu hoch angesetzt seien. „Legt man die durchschnittliche Vergütung und Verweildauer je Fall (So­matik) vor der Coronapandemie zugrunde, ergibt sich rechnerisch ein Wert von deutlich unter 500 Euro“, schreibt der Verband.

Zahl der benötigten Intensivbetten ermitteln

Zudem schlägt der GKV-Spitzenverband vor, Krankenhäuser ohne intensivmedizinische Versorgungsleistung von der Freihaltepauschale gänzlich auszuschließen. Denn nach dem Willen der Politik sollten die Krankenhausbetten ja nur freigehalten werden, um mehr intensivmedizinische Versorgungsleistungen zu ermöglichen.

Schließlich bedürfe es dringend rationaler Grundlagen zur Bestimmung der notwendigen Anzahl an Intensivbetten für COVID-19-Patienten einschließlich deren Finanzierung.

Heute ist noch unklar, wie viele Intensivbetten für die Behandlung von COVID-19-Patien­ten gebraucht werden. Ende April hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Krankenhäusern empfohlen, 25 Prozent der Intensivbetten für COVID-19-Patienten freizuhalten.

fos

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung