130. Deutscher Ärztetag: Notfallreform an Realitäten anpassen

Hannover – Eine Anpassung des vorliegenden Gesetzentwurf zur Reform der Akut- und Notfallversorgung und des Rettungsdienstes „an die Realitäten in der Versorgung“ fordert der 130. Deutsche Ärztetag. Zudem müsse die ärztliche Selbstverwaltung strukturell in die Umsetzung der Reform eingebunden werden.
Die Delegierten betonen in einem gestern gefassten Beschluss, die geplante Reform müsse konsequent auf eine Entlastung der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes von Fällen ausgerichtet werden, die keine Notfallversorgung erfordern. Dazu sei für die Hilfesuchenden die Verbindlichkeit der vorgegebenen Versorgungspfade „deutlich stringenter“ zu fassen.
Die vorgesehene Verpflichtung zur Vorhaltung aufsuchender Angebote der notdienstlichen Akutversorgung während der regulären Praxisöffnungszeiten ist aus Sicht der Delegierten aus dem Gesetzentwurf zu streichen – und eine weitere Ausweitung von Notfallversorgungsangeboten zu vermeiden.
Im Rahmen der Reform müsse ein „einheitliches, validiertes Ersteinschätzungssystem anstelle eines Nebeneinanders verschiedener Systeme mit unterschiedlichen Steuerungsfolgen“ umgesetzt werden.
Der Deutsche Ärztetag plädierte zudem dafür, vor der Festlegung der Standorte gemeinsamer Anlaufstellen von vertragsärztlichem Notdienst und Krankenhäusern eine Analyse zu den Auswirkungen auf die Versorgung durchzuführen. Eine solche Analyse sollte demnach auch die künftige Rolle von Krankenhäusern ohne integriertes Notfallzentrum (INZ) in den Blick nehmen.
Zentral sei, die Strukturen der Akut- und Notfallversorgung finanziell, strukturell und personell so auszustatten, dass die Reform zu einem Mehrwert für Notfallpatienten sowie für diejenigen führe, die die Versorgung gewährleisten würden.
Bundesärztekammer (BÄK) und Landesärztekammern müssten in die mit der Notfallreform geplanten Gremien eingebunden werden, heißt es weiter im Beschluss.
In einem weiterem Beschluss zur Notfallreform wird darauf hingewiesen, dass das geplante Gesetz auch deshalb „in wesentlichen Teilen nicht umsetzbar“ sei, da er die bestehenden personellen Ressourcen in der hausärztlichen Versorgung nicht ausreichend berücksichtigt.
Die Politik sei aufgefordert, von der flächendeckenden Einführung paralleler 24/7-Versorgungsstrukturen im ambulanten Bereich abzusehen. Die knappen personellen Ressourcen dürften nicht „ineffizient und zulasten der Regelversorgung“ eingesetzt werden.
Keine abschließende Behandlung durch nicht ärztliche Leistungserbringer
Die Ärztetagsdelegierten lehnten zudem Bestrebungen ausdrücklich ab, eine fallabschließende Diagnostik und Therapie durch nicht ärztliche Berufsgruppen zu etablieren.
Die eigenverantwortliche, abschließende Behandlung von Patienten sei wesentlicher Bestandteil der ärztlichen Berufsausübung. Als solche dürfe sie im Hinblick auf die Patientensicherheit nicht auf nicht ärztliche Leistungserbringer übertragen werden.
Der Gesetzgeber sei aufgerufen, „entsprechende Vorhaben im Rahmen der Reform der Notfallversorgung sowie weiterer gesundheitspolitischer Initiativen nicht weiter zu verfolgen“ und die ärztliche Verantwortung als zentralen Bestandteil der Patientenversorgung zu erhalten.
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