Politik

Kritik an geplanter Notfallreform reißt nicht ab

  • Donnerstag, 23. April 2026
/picture alliance, Patrick Pleul
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Berlin – Die Inhalte des gestern im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurfes für eine Notfallreform sorgen weiter für Unmut und Kritik. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte heute, der Entwurf strotze „von ministeriellen Wunschfantasien, die allesamt an der Versorgungsrealität scheitern werden“.

„Wir weisen mit aller Deutlichkeit den Eindruck zurück, dass der Gesetzentwurf in seiner im Regierungskabinett verabschiedeten Form inhaltlich mit uns erarbeitet wurde und von uns mitgetragen wird. Das ist falsch! Wir lassen uns nicht vor den Karren einer zum Scheitern verurteilten Reformpolitik spannen“, stellten die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner im Namen aller 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) klar.

Durchaus richtig sei, dass man das grundsätzliche Ziel einer Reform der Notfallversorgung immer begrüßt habe. Auch habe man mehrfach und frühzeitig Vorschläge in Richtung der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kommuniziert – und klar aufgezeigt, „was geht und was nicht geht“.

Insbesondere habe man das Bundesgesundheitsministerium (BMG) darauf hingewiesen, dass ein Systemausbau ohne tragfähige Strukturfinanzierung, Kompetenzzuweisung und realistischen Zeithorizont nicht möglich sei. „Fehlen diese Aspekte – und das tun sie im jetzigen Gesetzesentwurf – handelt es sich um reines Wunschdenken“, so der KBV-Vorstand.

„Wir fordern seit Jahren eine Entlastung der Notaufnahmen durch eine intelligente und verbindliche Patientensteuerung“, sagte heute der Hartmannbund-Vorsitzende Klaus Reinhardt. Angesichts des aktuellen Gesetzesentwurfs sei aber zu befürchten, dass gerade die ohnehin massiv beanspruchten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit einem zusätzlichen, vielfältigen Aufgabenspektrum und einer 24/7-Bereitschaft belastet werden.

Das Zusatzangebot eines rund um die Uhr fahrenden Notdienstes unter Beibehaltung der regulären Sprechzeiten sei „eine komplett illusorische Vorstellung“. Mit Blick auf das nun folgende parlamentarische Verfahren fordert der Hartmannbund Nachbesserungen im Sinne einer wirklich alle entlastenden und unbürokratischen Patientensteuerung.

Die im Entwurf enthaltene Regelung, wonach Ärzte in Notdienstpraxen künftig ein eingeschränktes Dispensierrecht für den akuten Bedarf erhalten sollen, bewertet der Verband dagegen als pragmatischen Ansatz. „Dies ist ein kleiner, längst überfälliger Schritt, um Patienten in akuten Situationen schneller versorgen zu können. Das Dispensierrecht sollte jedoch auch auf den aufsuchenden Notdienst ausgeweitet werden“, so Reinhardt.

Vor „kostspieligen Folgen“ der geplanten Notfallreform warnte heute auch der Virchowbund. Der Entwurf könne in Verbindung mit dem Vorschlag, die offene Sprechstunde zu streichen, am Ende Mehrkosten in Milliardenhöhe verursachen.

„Selbst bei der vorsichtigen Annahme, dass in Zukunft jeder Fall, der nun außerhalb der offenen Sprechstunde behandelt wird, nur knapp 80 Euro an weiteren Behandlungskosten verursacht, werden die Behandlungen in Zukunft 1,2 Milliarden Euro kosten. In dem Sparpaket versteckt sich also eine Milliarde Euro Mehrkosten“, so der Bundesvorsitzende des Verbandes Dirk Heinrich.

Auch die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) kritisierte den Kabinettsbeschluss als realitätsfern und gefährlich. Während die Politik die ambulante Versor­gung finanziell massiv zusammenstreiche, fordere sie gleichzeitig millionenteure neue Strukturen.

„Gesundheit ist kein Konsumgut, das man wie im Onlineshop jederzeit in den Waren­korb legt und kurzfristig geliefert bekommt. Wer uns die Mittel für die tägliche Arbeit kürzt, aber gleichzeitig teure Geisterstrukturen für die Nacht verordnet, handelt verantwortungslos“, warnte Catrin Steiniger, Vorstandsvorsitzende der KVBB.

Statt Ressourcen in „künstlich aufgeblähte Dienste zu stecken“, gelte es, die vorhandene Grundversorgung zu stärken. Dazu zählten im Land Brandenburg außerhalb der üblichen Praxiszeit auch 19 ärztliche Bereitschaftspraxen, ergänzende Fahr- und Videodienste sowie eine gut etablierte Schnittstelle zwischen der 116117 und der 112.

EB/aha

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