15 Maßnahmen sollen ambulante Versorgung in Nordrhein-Westfalen zukunftsfest machen

Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen (NRW) will die Nummer 116117 zu einer Plattform ausbauen, die Patienten schneller in die für sie beste Versorgungsstruktur leitet. Dies ist einer von 15 Eckpunkten für eine zukunftsfeste ambulante Versorgung in NRW, die der Gesundheitsminister des Landes, Karl-Josef Laumann (CDU), heute in Düsseldorf zusammen mit beteiligten Akteuren vorgestellt hat.
„Unser Gesundheitssystem steht angesichts des demografischen Wandels vor großen Herausforderungen. Die Gesellschaft wird immer älter und braucht häufiger kontinuierliche medizinische Versorgung, gleichzeitig fehlt es zunehmend an Fachkräften in der medizinischen Versorgung“, sagte Laumann. Die damit einhergehenden Herausforderungen ließen sich nicht mit Einzelmaßnahmen lösen, sondern erforderten ein Gesamtpaket.
Das Gesundheitsministerium hat dafür den Prozess „Versorgung der Zukunft“ initiiert. Neben den beiden Ärztekammern (Nordrhein und Westfalen-Lippe) und Kassenärztlichen Vereinigungen in NRW beteiligen sich auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband und verschiedene Krankenkassen daran.
Der 15-Punkte-Plan betrachtet verschiedene Aspekte der Versorgung. „Strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen etablieren“, lautet dabei ein Punkt. Vor der Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen im Akutfall muss es danach eine verpflichtende Ersteinschätzung geben, die den medizinischen Bedarf feststellt. „Das Ergebnis ist für alle Beteiligten verbindlich“, heißt es in der Kurzfassung des Papiers.
Dafür muss die 116117 weiterentwickelt werden und eine Versorgung durch Primärversorgungspraxen gesetzlich verankert werden. Die Rolle und die Aufgabe dieser Primärversorgungspraxis müssen klar gefasst und der Zugang zur fachärztlicher Versorgung über ein Überweisungssystem sichergestellt werden. In ihrem Alltag sollen Praxen durch Bürokratieabbau, stärkere Teamstrukturen, Dauerverordnungen und -überweisungen sowie den Ausbau digitaler Prozesse entlastet werden.
Zugleich legt das Papier einen Fokus auf begleitende Rahmenbedingungen, die für die Umsetzung der skizzierten Maßnahmen wichtig sind. Dazu zählen verbindliche Regelungen für die Ergebnisse der Ersteinschätzung und entsprechende Versorgungsangebote, eine Weiterentwicklung des Vergütungssystems sowie Maßnahmen zur Stärkung von Gesundheitskompetenz und Prävention.
„Unsere ambulante Gesundheitsversorgung zeigt aktuell erhebliche Defizite bei der Steuerung des Zugangs, aber auch beim zielgenauen Einsatz medizinischer Ressourcen“, sagte Matthias Mohrmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg. Man müsse schrittweise ein gut ausgestaltetes Primärversorgungssystem etablieren, das auf eine Vernetzung der verschiedenen Disziplinen und Versorgungsebenen setze.
„Das alles funktioniert nur, wenn wir die entsprechenden Ressourcen jetzt und in Zukunft sicherstellen: Die 116117 mit solider Finanzierungsgrundlage ausbauen, fachärztliche Ressourcen sichern, Praxisteams interprofessionell stärken und Bürokratie konsequent abbauen“, betonte der Vorstandsvorsitzende der KV Nordrhein, Frank Bergmann.
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