Koalition einigt sich auf Personalvorgaben für den Pflegedienst

Berlin – Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat heute zusammen mit Gesundheitsexperten der großen Koalition und der Länder Schlussfolgerungen aus den Beratungen der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ vorgelegt. Der zentrale Punkt ist: In Krankenhausbereichen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, sollen künftig Pflegepersonal-Untergrenzen festgelegt werden, die nicht unterschritten werden dürfen. Der Marburger Bund (MB) begrüßte die Personalvorgaben für die Pflege und forderte dies auch für den ärztlichen Dienst. Scharfe Kritik kam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
„Gemeinsam ist uns eine weitere wichtige Weichenstellung gelungen, um die Pflege am Krankenbett zu stärken. Jetzt muss es darum gehen, dass die Regelungen, die wir nun auf den Weg bringen werden, fristgerecht von den Krankenhäusern und Krankenkassen mit Leben gefüllt werden“, sagte Gröhe.
„Insbesondere begrüße ich, dass Krankenhäuser, die die Mindeststandards beim Personal unterschreiten, künftig öffentlich benannt werden und mit wirtschaftlichen Sanktionen zu rechnen haben“, ergänzte der Gesundheitsexperte Karl Lauterbach, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag.
Vereinbarung von Personaluntergrenzen in Krankenhausbereichen bis Juni 2018
Bundesgesundheitsministerium, Koalitionsfraktionen und Ländern haben sich darauf geeinigt, die Selbstverwaltung von Krankenhäusern und Krankenkassen gesetzlich zur Vereinbarung von Personaluntergrenzen in Krankenhausbereichen zu verpflichten, in denen dies aufgrund der Patientensicherheit besonders notwendig ist, beispielsweise in Intensivstationen oder im Nachtdienst. Die Vereinbarung soll bis Ende Juni 2018 getroffen und Anfang 2019 wirksam werden. Sollte bis zum 30. Juni 2018 keine Vereinbarung der Selbstverwaltung zustande kommen, wird das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 31. Dezember 2018 ersatzweise die ausstehenden Entscheidungen treffen.
Das Bundesgesundheitsministerium wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Krankenhäuser seit diesem Jahr durch einen Pflegezuschlag unterstützt werden. Dieser soll ab 2019 um die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms ergänzt werden und damit von bisher 500 Millionen Euro auf bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr anwachsen.
Krankenhausgesellschaft: Zahlen nicht akzeptabel
„Die von der Politik nun vorgesehenen Anhaltszahlen gehen weit über den akzeptablen Rahmen hinaus“, sagte der DKG-Präsident Thomas Reumann. Der Personalbedarf sei nicht schematisch festlegbar. „Er ist abhängig von den Erkrankungen der Patienten, dem Alter der Patienten, dem Personalmix und den baulichen Bedingungen in den Häusern. Zudem müssen solche Vorgaben die Alltagsprobleme des Personaleinsatzes, wie Ausfall durch Krankheiten und vorübergehende Vakanzen berücksichtigen“, so der DKG-Präsident.
„Absolut inakzeptabel“ sei, dass das Konzept der Politik für den Personalmehrbedarf dieser Anhaltszahlen keine finanziellen Mittel vorsehe. Der Hinweis auf die heute schon eingesetzten Mittel lasse außer Acht, dass der Pflegezuschlag und die Mittel aus dem Pflegeförderprogramm bereits in eingesetztem Personal gebunden seien. „Der zusätzliche Personalbedarf muss eins zu eins mit zusätzlichen Mitteln finanziert werden“, forderte Reumann.
Kritik an der Entscheidung kommt auch von den Grünen. Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik, und Harald Terpe, Obmann im Gesundheitsausschuss, bezeichneten die Entscheidungen als „Wahlkampfgetöse“. Sie sehen insbesondere die Entscheidung kritisch, die Selbstverwaltung mit der Aufgabe zu betrauen. „Warum man die Festlegung von Mindestpersonalstandards gerade in die Hände der Akteure legt, die ein finanzielles Interesse daran haben, die Kosten möglichst klein zu halten, erschließt sich nicht“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme von Scharfenberg und Terpe.
Grüne kritisieren fehlende Finanzierung
Kritik kommt außerdem von der nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne). „Leider bleibt bei den heute verkündeten Ergebnissen der Expertenkommission vollkommen unklar, wie die Finanzierung des Mehrpersonals erfolgen soll“, sagte sie. Eine Androhung von Abschlägen mache aber erst Sinn, wenn die grundsätzliche Finanzierung geregelt sei. „Eine einseitige Risikoverteilung hin zu den Krankenhäusern darf hier nicht vorgenommen werden“, forderte die Grünen-Politikerin.
Harald Weinberg, Sprecher der Fraktion Die Linke, sieht zwar einen Frotschritt in der Festlegung von Personalvorgaben für das Pflegepersonal, hält die konkreten Maßnahmen aber für enttäuschend. „Bis Anfang 2019 soll in den Krankenhäusern erst einmal überhaupt nichts passieren, und was dann kommt, bleibt völlig im Dunkeln", kritisierte Weinberg. Zudem bemängelte er die fehlende Finanzierung. Die Maßnahmen seien nur eine "Beruhingungspille" für die Pflegekräfte, so Weinberg.
Marburger Bund fordert Personalvorgaben auch für den ärztlichen Dienst
Der MB hat unterdessen auf die Unterbesetzung auch des ärztlichen Dienstes hingewiesen. „Die Stellenpläne im ärztlichen Dienst sind vielfach auf Kante genäht, mehrere Tausend Arztstellen unbesetzt“, sagte der erste MB-Vorsitzende Rudolf Henke. Es fehle an Zeit für eine individuelle Patientenversorgung, für eine strukturierte Weiterbildung und eine bessere Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf, kritisierte er. „Politik und Krankenhäuser dürfen sich nicht länger wegducken und die Unterbesetzung im ärztlichen Dienst ignorieren“, so die Forderung des MB-Chefs.
Deshalb seien auch Personalvorgaben für den ärztlichen Dienst notwendig. „Wir brauchen in den Krankenhäusern klare Mindestvorgaben, die nicht unterschritten werden dürfen. Das sind wir den Beschäftigten und den Patienten gleichermaßen schuldig“, sagte Henke. Dies sei aber nur umsetzbar, wenn ausreichend ärztlicher Nachwuchs für die Krankenhausversorgung zur Verfügung stehe. „Die Länder haben es selbst in der Hand, die Anzahl der Medizinstudienplätze spürbar zu erhöhen und damit dem Ärztemangel entgegenzuwirken“, so der MB-Vorsitzende.
Unterstützung erhält der MB vom Hartmannbund. Dessen Vorsitzender Klaus Reinhardt bezeichnete die Regierungspläne zur Festlegung von Personaluntergrenzen an Kliniken als „wichtige Weichenstellung“. Dies dürfe allerdings nur der Anfang sein. Wirklich greifen könne eine solche Maßnahme nur, wenn sie parallel auch für das ärztliche Personal gelte, sagte Reinhardt.
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