Politik

Erste Verfassungs­beschwerden gegen Sterbehilfeverbot abgewiesen

  • Freitag, 28. Juli 2017
Erste Verfassungsbeschwerden gegen Sterbehilfeverbot vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen
/dpa

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat zwei von 13 Klagen gegen das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe aus formalen Gründen abgewiesen. Sie erfüllten nicht die Annahmevoraussetzungen, heißt es knapp in den beiden Beschlüssen, die heute in Karlsruhe veröffentlicht wurden. Die Klage einer Gruppe von Medizinern und Professo­ren war demnach unzureichend begründet. Einem Einzelkläger fehlte an der direkten Betroffenheit (Az. 2 BvR 2492/16 und andere).

Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen den neuen Paragrafen 217 im Straf­gesetzbuch. Seit Dezember 2015 verbietet er Sterbehilfe als Dienstleistung. Wer einem Anderen geschäftsmäßig ein tödliches Medikament zur Verfügung stellt, dem drohen bis zu drei Jahre Haft. Dagegen geklagt haben Sterbehilfe-Organisationen, schwerkran­ke Patienten, Ärzte und Pfleger. Ein Eilantrag, der darauf abzielte, das Gesetz außer Vollzug zu setzen, war Anfang 2016 gescheitert.

Das Sterbehilfeverbot steht auf der Liste der Verfahren, in denen die Verfassungs­richter im Laufe des Jahres eine Entscheidung anstreben. Da zu dem Komplex voraus­sichtlich eine mündliche Verhandlung angesetzt wird, ist ein Urteil bis Ende 2017 jedoch unwahrscheinlich. Zwischen Verhandlung und Urteilsverkündung liegen übli­cherweise mindestens mehrere Monate. Ein Sprecher des Gerichts sagte auf Anfrage, derzeit sei eine Entscheidung nicht absehbar.

dpa

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