Politik

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages zweifelt an Verfassungs­mäßigkeit des Tarifeinheits­gesetzes

  • Donnerstag, 12. Februar 2015

Berlin – Neue Zweifel an dem von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) auf den Weg gebrachten sogenannten Tarifeinheitsgesetz schürt ein Gutachten des Wissen­schaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Das von der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) in Auftrag gegebene Gutachten kommt zu dem Schluss, das Gesetz bedeute einen Eingriff in die kollektive Koalitionsfreiheit nach Artikel neun Absatz drei des Grundgesetzes.

„Und wieder ein Gutachten, das die Verfassungswidrigkeit des geplanten Tarifeinheits­gesetzes bestätigt. Es wird endlich Zeit, dass Bundesarbeitsministerin Nahles ihr Vor­haben aufgibt und den Gesetzentwurf zurückzieht“, sagte der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Theodor Windhorst. Das Gutachten des renommierten und unab­hängigen Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages sei „die nächste Chance, eine Deformation der Demokratie zu verhindern“.

Es bestätige auch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2010, wonach der Grundsatz der Tarifeinheit nicht mit der durch die Verfassung geschützten Koalitions­freiheit vereinbar sei. Der Kammerpräsident fordert von den Bundestagsabgeordneten in den anstehenden Debatten, diese Zweifel aufzunehmen und das Tarifeinheitsgesetz „politisch zu beerdigen“. Der hauseigene Wissenschaftliche Dienst habe dafür jetzt die Grundlage geliefert.

Das Gesetz hatte am 6. Februar den Bundesrat passiert. Es soll konkurrierende Tarif­verträge in einem Unternehmen verhindern. Im Streitfall soll nach dem sogenannten betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip in einem Unternehmen der Tarifvertrag der Gewerk­schaft gelten, welche dort die meisten Mitglieder hat.

Auch für den Marburger Bund (MB) wäre eine solche Regelung „ein offener Verfassungs­bruch“, wie der Erste Vorsitzende des MB, Rudolf Henke, mehrfach betont hatte. Das Tarifeinheitsgesetz würde laut dem MB die Berufsgewerkschaften praktisch ausschalten.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung