Nahles verteidigt Tarifeinheitsgesetz im Bundestag

Berlin – Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat heute im Bundestag ihren Gesetzentwurf für ein Tarifeinheitsgesetz verteidigt. „Mit dem Tarifeinheitsgesetz werden die Rechte der Gewerkschaften nicht beschnitten“, sagte Nahles während der ersten Lesung des Gesetzentwurfes. „Denn das Streikrecht und die Koalitionsfreiheit tasten wir nicht an.“ Beides seien Grundrechte, für die lange gekämpft worden sei. „Ich stehe zu diesen Rechten und werde nicht an ihnen rütteln“, beteuerte Nahles.
Der frühere Vorsitzende der Linken, Klaus Ernst, war anderer Ansicht: „Sie sagen, Sie greifen das Grundrecht, streiken zu dürfen, nicht an. Das ist totale Augenwischerei! Natürlich greifen Sie in das Streikrecht ein, wenn Sie sagen: Innerhalb eines Betriebes darf nur noch der Tarifvertrag der größeren Gewerkschaft gelten.“ Ein Streik der kleineren Gewerkschaft sei dann sinnlos, weil diese damit keine eigenen Forderungen mehr durchsetzen könne. „Das wäre wie bei einem Formel 1-Rennen, bei dem Sie sagen: Natürlich darf jeder mitfahren, der möchte, aber gewertet wird nur die Fahrt des Teilnehmers mit dem größten Auto. Dann macht es für alle anderen natürlich keinen Sinn mehr mitzufahren“, sagte Ernst.
Ernst: „Das Gesetz ist überflüssig wie ein Kropf“
Nahles erklärte, dass in Deutschland viele Jahrzehnte das Motto „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ gegolten habe, bis das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2010 seine Rechtsprechung dazu geändert habe. „Arbeitgeber und Gewerkschaften haben die Politik daraufhin gemeinsam aufgefordert, die Tarifeinheit zu regeln. Dieser Aufforderung kommen wir mit diesem Gesetzentwurf nun nach“, sagte die Ministerin.
„Dieses Gesetz ist überflüssig wie ein Kropf, weil wir in Deutschland kein Problem mit zu vielen Streiks haben. Deshalb gibt es auch keine Notwendigkeiten, Streiks einzudämmen“, meinte hingegen Ernst.
Das Bundesarbeitsministerium habe es bisher nicht vermocht, überzeugend darzulegen, warum überhaupt Gesetzgebungsbedarf bestehe, erklärte auch der CDU-Politiker und 1. Vorsitzende des Marburger Bundes (MB), Rudolf Henke, in einer Stellungnahme zum Tarifeinheitsgesetz. Der Betriebsfrieden werde nicht durch Tarifpluralität und berufsspezifische Tarifverträge gestört, sondern durch ein Gesetz, das die Gewerkschaften in einen Häuserkampf treibe. „Es gab nie einen Grund, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen, und es gibt ihn jetzt noch viel weniger“, so Henke.
Nahles: Nach allem Ermessen ist Gesetzentwurf verfassungskonform
Abschließend meinte Nahles: „Ich bin davon überzeugt, dass unser Vorhaben verfassungskonform ist.“ Es gebe in diesem Punkt zwar keine absolute Sicherheit, aber der Gesetzentwurf sei so solide erarbeitet und sorgfältig geprüft, dass er nach allem Ermessen den Maßgaben der Verfassung voll genüge.
„Das sehen wir nicht so – und nicht nur wir“, entgegnete Ernst. „Viele Juristen und Wissenschaftler erklären Ihnen, dass Ihr Vorhaben nicht verfassungskonform ist, unter anderem sogar der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages.“ Matthias Zimmer von der CDU habe dazu gesagt, es könne nicht die Aufgabe eines Parlamentes sein, erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken aus politischen Gründen nicht zur Kenntnis zu nehmen. „Wir stimmen ihm voll und ganz zu“, so Ernst.
Auch Henke erklärte: „Der Entwurf für das Tarifeinheitsgesetz ist nach weit überwiegender Meinung von Verfassungs- und Arbeitsrechtlern ein rechtswidriger Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit. Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, diesen Angriff auf ein notstandsfestes Grundrecht aller Arbeitnehmer zurückzuweisen.“
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: